Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch gegenüber "ledigen" Kollegen

Frage: Urlaubsanspruch gegenüber "ledigen" Kollegen

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Hallo, ich habe eine Frage zur Urlaubsplanung. In unserer Abteilung (Büro) sind mit mir 7 Frauen und nur 2 dürfen gleichzeitig Urlaub machen. Nun bin ich seit Mitte 02/06 aus der Elternzeit zurück und die Kolleginnen haben ihren Jahresurlaub schon im Januar geplant. Die Brückentage sind natürlich alle vergeben. Nun bin ich die einzige, die ein Kind (Kindergarten) hat und pendele am Wochenende nach Hause (300 km pro Strecke - währrend der Woche: 120 km hin und zurück). Mein Kind wird währrend der Woche von den Schwiegereltern betreut und ich kann es durch die Entfernung nur am Wochenende sehen. Da die Großeltern im Sommer genau in Urlaub fahren, wenn der Kindergarten geschlossen hat, bräuchte ich nun Urlaub um mein Kind zu betreuen. Dies wäre jedoch nur die 1. Woche möglich, da anschließend 2 Kolleginnen ihren Urlaub eingetragen haben. Der Papa ist beruflich 4 Monate im Ausland. Ansonsten habe ich niemanden, der aufpassen könnte. Die Vorgesetzte meinte, jeder hat doch wichtige Sachen, wie mir mein Kind wichtig ist und darauf wird keine Rücksicht genommen wird, dass ich ein Kind habe oder einen weiten Anfahrtsweg habe. An Weihnachten das gleiche Spiel. Wenn der Kindergarten geschlossen ist (zw. Weihnachten und Neujahr) bekomme ich keinen Urlaub, weil die kinderlosen, unverheirateten Singels schon Urlaub eingetragen haben. So langsam frage ich mich wirklich, warum ich es auf mich genommen habe, unbedingt wieder zu arbeiten und mich nicht arbeitslos gemeldet habe, wie es viele Leute vorgeschlagen haben. Lt. meiner Vorgesetzten soll ich die Kolleginnen ansprechen und wir sollen es unter uns abklären - aber niemand will auf Brückentage oder zwischen Feiertagen irgendetwas abgeben oder verschieben. Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die mir eventl. helfen könnten wenigstens die Kindergartenurlaube abzudecken? Sorry, dass es so lang geworden ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Arbeitgeber legt fest, wer zu welcher Zeit Urlaub machen kann- unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer. Davon darf er nur abweichen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder Terminwünsche anderer Kollegen vorgehen. Wollen mehrere Arbeitnehmer zur selben Zeit in die Ferien gehen, sind aber nicht alle gleichzeitig entbehrlich, so gilt: Familienväter oder -mütter haben Vorrang vor Alleinstehenden - wenn die Eltern auf die Ferienmonate angewiesen sind. Ansonsten können Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind, vor Jüngeren den Vorzug bekommen - es sei denn, wichtige Gründe führten zu einem anderen Ergebnis. Problematisch ist, wenn der AG zu der Zeit, wenn Ihr EU endet schon die anderen Urlaube genehmigt hat. Gruß, NB


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