Annschie
Guten Tag, zwar wurde hier nun mehrfach auf die Frage, wie es mit dem Urlaubsanspruch in Elternzeit aussieht, geantwortet, dass es keinen gibt. Nun habe ich aber auf einigen Seiten im Internet andere Infos gelesen, was mich einfach nur irritiert. :( Auf der Seite Kanzlei Hasselbach steht zu dem Thema z.B. folgendes: "Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden. [...] Wird der Urlaubsanspruch für ein Jahr nicht vollständig vom Arbeitgeber gekürzt, so kann der restliche Urlaub wie beim Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden. [...] Der Urlaub wird nur dann gekürzt, wenn der Arbeitgeber von der Kürzung Gebrauch macht, d.h. diese gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt." Also besteht teilweise ja doch Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
Hallo, streng gesetzlich ja, aber in der Praxis ist grds. vertraglich etc geregelt, dass er gekürzt wird. Liebe Grüße NB
SumSum076
Aber auf der Seite steht doch genau, was hier auch immer gesagt wird: Kürzt der AG den Urlaub für die Elternzeit, dann macht der das (gemäß § 17 BEEG). Er muss den Urlaub nicht kürzen, aber er kann es (und die allermeisten AG machen das auch). Wenn er kürzt, dann kann er nur für die Monate den Urlaub kürzen, die man komplett (also vom 1. des bis zum letzten des Monats) in EZ ist. Der Rest des Urlaubes (den man dann noch nicht genommen hat), kann man nach der EZ noch nehmen. Gruß Sabine
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