SumSum076
Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung bei Teilzeit in Elternzeit. Elternzeit geht vom 15. Juni bis 14. Juli (und später noch einen Monat) In dieser Zeit wird Teilzeit (2 Tage/Woche) gearbeitet. Gemäß BEEG wird Urlaub nur für ganze Kalendermonate gekürzt. Also hier gar nicht. Bei Teilzeit gilt das aber nicht. Bei Teilzeit wird der Urlaub umgerechnet. Hier würde also Urlaub gekürzt. Dann wäre Teilzeit in Elternzeit ja ungünstiger als volle Elternzeit?? Und wie wäre es, ginge die Elternzeit vom 15.06. bis 14.08.? Darin liegt ein kompletter Kalendermonat. Würde der Urlaub für Juni - August umgerechnet auf Teilzeit (= 3 Monate)? Oder nur für 2 Monate, weil man 2 Monate Teilzeit/Elternzeit macht? Oder nur für den mittleren - ganzen - Kalendermonat, da für Juni und August eigentlich gar nicht gekürzt werden dürfte? Gruß Sabine
Hallo, mmmhmhm. Erscheint mir unlogisch. Ich kenne aber kein Urteil dazu. Nach meiner Meinung müsste Urlaub aus VZ gezahlt werden Liebe Grüße NB
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