Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsabgeltung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsabgeltung?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Meine Frage bezieht sich allgemein auf die Urlaubstage, die man wegen Mutterschutz und vorangegangener Krankschreibung nicht mehr im laufenden Jahr nehmen konnte. Aus den bisherigen Beiträgen habe ich entnommen, das es dazu mehrere Möglichkeiten des Ausgleichs gibt: -Urlaubstage bis nach dem Erziehungsurlaub aufbewahren -Auszahlen lassen durch AG? Nur wenn dieser damit einverstanden ist? -was ist wenn man beim gleichen AG eine Teilzeitstelle (19 Std./Woche) ausführt. Kann man dann auch den "alten" Urlaub nehmen, obwohl dieser auf eine 40 Std. Woche basierte. Dann stimmt der Werteausgleich doch gar nicht. Man hat doch vorher mehr verdient! Vielen Dank für Ihre Antworten Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, Auszahlung nur, wenn der AG einverstanden ist (idR unüblich). Ansonsten können Sie den Urlaub, der vor der Teilzeit entstanden ist, ja bis nach dem EU aufheben. Bzgl. des Wertausgleiches kann ich wenig sagen. Das mag so sein, führt aber zu keinen Konsequenzen wie Restabgeltung o.ä. Wenn man den Urlaub in dieser Zeit nehmen will, muß man dass einfach so hinnehmen. Oder sich mit dem AG einigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich denke, durch die Teilzeitarbeit entsteht ein separater Urlaubsanspruch, der nichts mit dem des eigentl. Beschäftigungsverh. zu tun hat, oder? Désirée


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