Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsabgeltung Aufhebungsvertrag

Frage: Urlaubsabgeltung Aufhebungsvertrag

Anto89

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Sehr geehrte Frsu Bader, Ich befinde mich seit 2017 in Elternzeit (Geburt 1. Kind 2017, 2. Kind 2019, seit 2016 Beschäftigungsverbot). Die Elternzeit geht bis August diesen Jahres. Nun habe ich ein neues Jobangebot erhalten, müsste hierfür allerdings ein Aufhebungsvertrag bei meinem jetzigen AG einreichen. Mein AG hat von der Kürzungsklausel während der Elternzeit (1/12 pro Monat) Gebrauch gemacht. Jedoch habe ich noch einige Tage (um die 25) von 2016 aufwärts. Bin ich richtig informiert, dass ich Anspruch auf diesen Resturlaub im Rahmen einer Auszahlung habe? (Da ich nicht die Möglichkeit habe diesen noch zu nehmen) Muss mir der AG den vorhandenen Resturlaub auszahlen? Oder kann er sich weigern? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Falle der Beendigung des Vertrages ist der Urlaub auszuzahlen. Auch der von vor der EZ. Liebe Grüße NB


desireekk

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Sagen wir mal so: - er MUSS dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen - Du kannst normal kündigen, dann MUSS er den Resturlaub auszahlen. Ansonsten ist alles Verhandlungssache. Bei einem meiner Aufhebungsverträge kam ich früher raus, gegen "Aufgabe" meiner noch vorhandenen Urlaubstage. Während die EZ noch läuft kannst Du zu den vertraglichen Fristen Kündigen. Also z. B. zu Ende April wenn Du einen Monat zum Monatsende hast, oder zu Ende Juni wenn Du nur mit Quartalsfrist kündigen kannst, etc. Gruss D


Anto89

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In einem Rechtsforum las ich, dass der AG nicht fordern darf, dass er dem Aufhebungsvertrag nur zustimmmt wenn man auf die Resturlaubstage verzichtet. Da antwortete der Rechtsanwalt das sei unzulässig und gab dementsprechende Paragraphen an. Dass der AG grundsätzlich zustimmen muss und man zu normalen Fristen laut vertrag kündigen darf ist mir bekannt. Jedoch kann ich das neue Jobangebot nur annehmen, wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen.


la-floe

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naja, aber der AG wird schon nicht so blöd sein, dass offiziell von dir zu fordern. Er wird - wenn er schlau ist - den Aufhebungsvertrag ablehnen und im 4-Augen-Gespräch durchsickern lassen, dass bestimmte Entgegenkommen ihm eventuell umstimmen würden. So einfach, so effizient. floe


Felica

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Warum arbeitest du nicht innerhalb der EZ bei dem anderen AG? Evtl idtcer gerade während der Krise darüber auch ganz froh und gibt problemlos die Zustimmung. Solange du die 30 Std die Woche nicht überschreitest darfst du auch in der EZ arbeiten. Mit Zustimmung des AG wie gesagt auch woanders.


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