Jamuspati
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung bei Minijob. Ich bin seit November 2016 als geringfügig Beschäftigte in einer Käserei tätig. Ab April bekam ich von meinem Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot. Nun bin ich seit 6. November in Mutterschutz. Ich möchte bei diesem Arbeitgeber nicht mehr weiter beschäftigt sein und gerne kündigen. Wieviele Urlaubstage stehen mir zu und wie kann ich ihn zur Abgeltung auffordern? Muss ich dazu zuerst kündigen? vielen Dank im voraus
Hallo, Sie haben grundsätzlich auch im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz Urlaubsansprüche. Eine Abgeltung ist aber nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Solange das Arbeitsverhältnis besteht, hast du keinen Anspruch auf Auszahlung von Urlaubsansprüchen. Der Anspruch besteht erst wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Jamuspati
und wäre eine Kündigung jetzt sinnvoll oder nach der Elterzeit?
Jamuspati
lieben dank für die Antwort. aber ich kann den Urlaub ja nicht nehmen dieses Jahr?! Und in der anschließenden Elternzeit ja auch nicht
Mitglied inaktiv
Der Urlaub wird nach der Elternzeit gewährt werden. Wenn du kündigst, dann zum Zeitpunkt, wo das Arbeitsverhältnis endet. Hast du denn noch einen anderen Arbeitgeber außer diesem Minijob? Denn einen Arbeitgeber braucht man, um Elternzeit nehmen zu können.
Jamuspati
nein nur dieses Arbeitgeber. Das heißt ich kann jetzt kündigen und gleichzeitig meinen Urlaubsanspruch geltend machen?
Mitglied inaktiv
Du hast nur diesen einen Arbeitgeber, eine geringfügige Beschäftigung und möchtest gerne kündigen, 5 Wochen vor ET. Dann hast du keinen Arbeitgeber mehr für Elternzeit. Du erhältst dann (auf Antrag) Elterngeld und mit dem Elterngeldbezug endet dann auch deine Elternzeit. Ist dir das bewußt? Dann musst du auch überlegen, wie du nach Ablauf des Elterngeldbezugs krankenversichert bist. Kündigen kannst du immer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Und wenn der AG einverstanden ist, könnt ihr das Arbeitsverhältnis sofort aufheben.
Mitglied inaktiv
Ohne AG keine EZ und damit auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Außer solange wie du EG bekommst. da du auch keinen Anspruch auf ALG1 hast nach dem EG - weil ja nicht sozialversicherungspflichtig, wäre jetzt zu kündigen ohne das du einen neuen Job sicher in der Hand hast so ziemlich das blödeste was du machen kannst. Nutze die EZ um was neues zu suchen und kündige dann. Und dann bekommst du auch deinen Resturlaub ausgezahlt. Ob du ein Jahr EZ nimmst oder 3 Jahre ist für den Urlaub egal - er bleibt dir so oder so bis nach der EZ erhalten.
Mitglied inaktiv
Im Minijob hat man ja auch keine Krankenversicherung über den AG. Da muss schon im Minijob eine Familienversicherung etc. vorgelegen haben.
Jamuspati
ich bin über meinen mann familienversichert.
Jamuspati
warum sollte die Familienversicherung nicht mehr greifen wenn ich kündige? Mir geht es primär um den Resturlaub
Mitglied inaktiv
Ok, dann bist du ja über deinen Mann mitversichert. Elterngeld kannst du auf jeden Fall auch ohne AG für 1 Jahr beziehen. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Kündigung, wenn du dort nicht mehr arbeiten willst.
cube
Wieviel Urlaubsanspruch du noch hast hängt von deinem vertraglich vereinbarten Jahresurlaub ab. Abgegolten werden muss er auf jeden Fall. Grundsätzlich wird dieser auch in Urlaubstagen abgegolten - eine Auszahlung kann erfolgen, wenn du und der AG damit einverstanden sind und/oder eine Abgeltung in Freizeit nicht mehr möglich ist. Ich würde die Kündigung mit dem AG besprechen und dabei die Frage zu den Urlaubstagen klären - wieviele und wie soll abgegolten werden. In der schriftlichen Kündigung kannst du dann darauf Bezug nehmen und die getroffene Vereinbarung nochmals nennen. LG
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