Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 7.8.03 endet mein EU und da ich wieder schwanger bin, gehe ich am 2.9.03 in die Wochen. Die Zwischenzeit, also vom 7.8. bis 2.9.03 überbrücke ich mit altem Urlaub aus 2000, den ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht mehr nehmen konnte. Nun meine Frage: Steht mir für dieses Jahr, also ab 7.8.03 bis Ende Mutterschutz Urlaubsgeld zu? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB
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