Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubanspruch

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader. Mein Mutterschutz beginnt am 03.12.2008. Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub/Jahr, also jeden Monat 2,5 Tage. Gehört in meinem Fall jetzt die Zeit bis zur Geburt dazu, oder habe ich ab 03.12.2008 keinen Anspruch mehr? Kurzum: Müsste ich jetzt mit einem Jahresurlaub 2008 von 27.5 Tagen (30-2.5) rechnen? Danke für Ihre Antwort.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Gesetz zäumt das Pdern von hinten auf... BEEG sagt: Für jeden VOLLEN Monat Elternzeit kann der UUrlaub gekürzt werde. Daraus folgt: für jeden Monat in den noch Mutterschutz fällt hast Du vollen Urlaubsanspruch. Für 2008 also noch vollen Urlaubsnapsruch 30 ´Tage und auch noch für ca. Jan/feb/März (evtl. April?) anteilig, der aber nicht vor 2009 gewährt werden muß. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr. Bader, mein Sohn, 4,5 Jahre alt, ist im Kindergarten. Ich selbst bin seit 1 Jahr als Teilzeitkraft, Verlängerung für 1 Jahr habe ich bekommen, im Einzelhandel (Möbelhaus) als Beraterin und Verkäuferin berufstätig. Steht mir (verheiratet, Mann auch berufstätig - Schichtdienst) Urlaub rechtmäßig zu ... und zwar in der Zeit wenn der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein errechneter Entbindungstermin ist der 06.08.2013, Mutterschutz beginnt am 25.06.2013 und endet am 01.10.2013. Habe ich somit für den Oktober noch Urlaubsanspruch, oder nicht? Es heißt ja, für jeden vollen Monat Elternzeit wird 1/12 abgezogen, zählt der Oktober dann als voller Monat, oder nicht? Endet ja genau da... ...

Hallo, In 2016 war ich in Elternzeit. Hatte zuvor in Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub gearbeitet. Seit 15.09.2016 habe ich dann mit einer 3 Tage Woche als Teilzeit in meiner Elternzeit wieder gearbeitet! Laut Arbeitgeber stehen mir für 2016 nur 6 Tage Urlaub zu! Kann das korrekt sein? Wie wird das korrekt berechnet? Danke für eine Info : ...

Hallo Frau Bader, Meine erste Frage wäre ob es richtig ist, das ich einen Urlaubsanspruch während eines Beschäftigungsverbotes und im Mutterschutz habe? Dieser verfällt doch während der Elternzeit nicht oder? Sprich ich bin ab mitte Juni im Mutterschutz un davor seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und habe also bis Ende Mu ...

Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch.  Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt.  Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...

Hallo Frau Bader,  ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen.  Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...

Hallo,  ich hab da mal eine Frage.  Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...