Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub vor MuSchu

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub vor MuSchu

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Hallo! Mein ET ist am 03.01.2007 und mein Mutterschutz beginnt am 22.11.06. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Kalenderjahr und möchte hier keinen Tag davon "stehenlassen" da ich gar nicht weiss was in 2 Jahren ist, wenn ich aus dem EU komme. Ich hätte also 11 Tage Resturlaub, die ich wahrscheinlich vor dem MuSchu gar nicht nehmen darf, weil ich eine neue Mitarbeiterin anlernen muss *grummel* Welche Alternativen gibt es dann noch? Liebe Grüsse!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine viel bessere: nehmen Sie den Resturlaub zwischen Mutterschutz und EU (Frist jetzt 8 Wo.). Dann haben Sie sozusagen bezahlten EU. Gruß aus Sirmione, NB


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