Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen,d en ich habe vom Versorgungsamt zwei versch. Auskünfte erhalten und weiss nun gar nichts mehr: Wenn ich direkt im Anshcluss an den MuSchu meinen restl. Urlaub nehme und danach Elternzeit, wirkt sich das bei der Berechnung der Erz.geldes aus? EInmal hiess es sietens des Amtes nein, ich würde halt nur für den Urlaubszeitraum keinen Anspruch haben, aber man würde für die Folgemonate nicht mein gesamtes Jahreseinkommen mit bei der BErechnung heranziehen, sondern nur das meines Mannes, d.h., wir würden dann ab dem 3. oder 4. Lebensmonat Erz.geld erhalten. Die andere Aussage war, dass man mein Einkommen komplett mit heranzieht, sprich alles was ich bis dato verdient hätte, und das meines Mannes sowieso. D.h., der Erz.geldanspruch erlischt damit (spätestens ab dem 7. Monat würden wir über der Grenze liegen, wenn mein komplettes Jahreseinkommen veranschlagt wird) Was ist denn nun richtig? Ich möchte kein Erz.geld verschenken, allerdings würde ich schon auch gern für die 20 Tage Urlaub, die ich noch habe und die ich nach dem MuSchu nehmen wollte, Geld (Gehalt) bekommen wollen, ausserdem erhöht sich so ja auch der Anteil an Einmalzahlungen etc. Vielleicht können Sie mir konkret Auskunft geben, damit ich dann nicht völlig daneben lange... Evtl. auch mit den dazugehörigen Gesetzen.... Ach ja, wenn 2. Szenario stimmt, kann ich dann den Urlaub nach der Elternzeit nehmen? Kann mich mein AG zwingen, ihn vor dem MuSchu zu nehmen? Was wäre, wenn ich nach der Elternzeit nicht merh zu diesem AG zurückkehre (aus welchen Gründen auch immer)? Herzlichsten Dank für Ihre Hilfe & sorry, weil der Text so lang ist!!! Sandra
Hallo, das Gehalt wird auf das EG angerechnet. Entscheidend ist also, wie viel beide zusammen verdienen. http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/rechner.html Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo frau bader, danke für die info. betrifft dies nur das gehalt, welches ich in den 3 wochen urlaub nach muschu erhalten würde oder wird mein bis dato gesamtes jahresgehalt angerechnet? ersteres wäre ja erträglich, letzteres führt dazu, dass mein anspruch wohl hinfällig wäre. wo kann ich dies im gesetz nachlesen? dankeschön nochmals, sandra
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, danke für die info. betrifft dies nur das gehalt, welches ich in den 3 wochen urlaub nach muschu erhalten würde oder wird mein bis dato gesamtes jahresgehalt angerechnet? ersteres wäre ja erträglich, letzteres führt dazu, dass mein anspruch wohl hinfällig wäre. wo kann ich dies im gesetz nachlesen? dankeschön n ...
Mein Mutterschutz beginnt am 1.März diesen Jahres. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen indem er mir mitgeteilt hat, dass ich meinen Urlaub der mir zusteht unbedingt noch vor Antritt des Muttersch. nehmen soll. Das währen immerhin 14 Tage Urlaub. Da ich aber nach dem Muttersch. weiterarbeiten möchte habe ich nun die Frage ob i ...
Hallo Frau Bader, habe eine dringende Frage bzgl. meines schon genehmigten Urlaubs vor dem MUSCHU. Bin nun leider aus der SS heraus seit dem 16.2.06 krank geschrieben und seit dem 1.3. hat das alles meine FÄ übernommen. Nun hätte ich eigentlich vom 10.4.06 - 13.4.06 und ab dem 5.5.06 - 11.6.06 Urlaub, mein MUSCHU beginnt am 12.6.06. Meine Kra ...
Hallo! Mein ET ist am 03.01.2007 und mein Mutterschutz beginnt am 22.11.06. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Kalenderjahr und möchte hier keinen Tag davon "stehenlassen" da ich gar nicht weiss was in 2 Jahren ist, wenn ich aus dem EU komme. Ich hätte also 11 Tage Resturlaub, die ich wahrscheinlich vor dem MuSchu gar nicht nehmen ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe aus 2011 noch 6 Tage Urlaub, den ich bisher nicht in Anspruch nehmen konnte. Ebenso den kompletten Anspruch auf Urlaub vom Jahr 2012, da ich seit Januar ´12 im Beschäftigungsverbot bin und dieses Jahr auch nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück kehren werde. Nun wird mir mein AG meinen Urlaub ...
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und wieder schwanger. Aus diesem Grund habe ich die Elternzeit für mein erstes Kind bis zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind verlängert. Während des Mutterschutzes entsteht meiner Meinung nach ein Urlaubsanspruch, den mein AG mir auszahlen möchte. Ich denke, dass mir bei 30 Tage Urlaubs ...
Hallo Frau Bader, ich werde Ende des Jahres in den MuSchu gehen und anschließend Elternzeit nehmen. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft kurz nach Beginn der Elternzeit aus. Muss mir der Urlaub 2015 auf dem MuSchu dann schon dieses Jahr gewährt oder ausgezahlt werden? Es gelten ja immer nur volle Monate für den Urlaub. Was passiert, wenn uns ...
Hallo Frau Bader! Ich habe ein paar ungeklärte Fragen; ) Bin noch in Ez eigentlich bis Mai 2015 mit 25std. habe aber keine Reduzierung geschrieben wie vom AG gewollt, weil ich dachte ich hätte noch zeit. So geht meine ez regulär bis Juni 2015 mit 35 std. Ich bin jetzt allerdings seid März wieder ss was der ag auch schon seid Anfang April weis. Ic ...
Hallo! Ich habe bereits ein Kind und befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit (12 Std/Woche bzw. 2,4 Std./Tag) gearbeitet. Nun beende ich mein 3. Elternzeitjahr vorzeitig (1,5 Monate früher) wegen Mutterschutzes der 2. Schwangerschaft. In diesen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt falle ich auf meinen Vo ...
Guten Abend Frau Bader, aktuell befinde ich mich in der zweijährigen Elternzeit für meine Tochter. Diese endet eigentlich zum 19.07 2018. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und gehe zum 26.06 2018 in Mutterschutz über, da ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe um die Mutterschutzleistungen zu erhalten...d.h. ich habe in der 2 Schwangersc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner