kugelbauch12
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im BV (ausgesprochen von meinem Chef) und somit zu Hause. Ich fahre letztens oft zu meinen Eltern in eine andere Stadt, habe auch viele Arzttermine, etc. Von daher meine Fragen: - Muss ich diese 'Ausflüge' meinem Chef melden (angenommen ich bin 2 Wochen nicht da muss er es genehmigen?). -Darf er mich beten kurz irgendwo einzuspringen, z.B. an der Rezeption? Und wenn es passiert und ich nicht da bin, kann ich ihm ruhig absagen? Vielen Dank!
Hallo, Sie erhalten Ihren vollen Lohn und müssen deshalb dem Arbeitgeber immer zur Verfügung stehen. Absagen ist da nicht. Und zwei Wochen wegfahren auch nicht. Dann müssen Sie Urlaub beantragen, dann ist es o. k. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Dein Chef kann jederzeit das BV beenden. D.h. du musst jederzeit wieder zur Arbeit erscheinen, wenn er einen entsprechenden Arbeitsplatz für dich hat. Arzttermine dürften ja wohl kein Problem sein, die dauern ja nicht tagelang. Die Besuche bei deinen Eltern - fraglich. Könntest du denn am nächsten Tag auf der Matte stehen, wenn er dich anrufen würde und das BV per sofort aufhebt?
kugelbauch12
Danke, aber kann er das BV für ein Tag 'aufheben', weil er jetzt eben jemanden an der Rezi braucht? Er will mich da dauerhaft nicht weiter anstellen, weil er mir sonst mein Gehalt zahlen müsste. Ich bin Ärztin und an Patienten darf ich eh nicht (Infektionsrisiko).
Mitglied inaktiv
Wenn er Arbeit hat, muss er dich beschäftigen. Das BV für diese Zeit aufheben und dich bezahlen.
Mitglied inaktiv
Hier die Antwort von Frau Bader auf dir gleiche Frage: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Arbeiten-trotz-BV_199104.htm
kugelbauch12
Danke Dir! Sprich: er zahlt mir dann selbst anteilig die Tage, an denen er mich eventuell braucht. Will er dies nicht bzw. verschweigt er das einfach, dass ich da bin - ist es bzgl. Versicherungsschutz für mich kritisch?
Strudelteigteilchen
Du nimmst an, daß der AG die KK betrügen will? Hast Du Gründe, dies anzunehmen? So oder so hat das aber mit Deinem Versicherungsschutz nichts zu tun. Du warst da, dann ist für Dich alles cremig. Höchstens Dein AG kann ein Problem bekommen. Wenn er denn tatsächlich betrügt. (Ich weiß sowieso nicht, wieso dieser Versicherungsschutz immer so hoch gehängt wird. Wie oft verunglückt man denn an der Rezeption? Und wenn es dann doch passiert, dann warst Du doch erst recht nachweisbar da und bei der Arbeit.)
Mitglied inaktiv
Muss ich diese 'Ausflüge' meinem Chef melden (angenommen ich bin 2 Wochen nicht da muss er es genehmigen?). Ein Arztbesuch dauert wohl keine 2 Wochen. Wenn es sich um Urlaubs- und andere Reisen handelt, musst du das mit dem Chef absprechen. Denn du bist in der Zeit nicht verfügbar. - Darf er mich beten kurz irgendwo einzuspringen, z.B. an der Rezeption? Und wenn es passiert und ich nicht da bin, kann ich ihm ruhig absagen? Natürlich darf dein Chef dich zurückholen, wenn die neue Tätigkeit mutterschutzgerecht ist. Und da musst du dann auch kommen, genau wie sonst auch. Du erhältst vollen Lohn und darfst dafür volle Arbeitsleistung bereitstellen - ganz normaler Vorgang.
Mitglied inaktiv
Dass Ärztinnen in der Schwangerschaft freigestellt werden müssen, weil die Patienten so infektiös sind, ist wohl eher die Ausnahme. Normalerweise passiert das eher in Kinderarztpraxen und Zahnarztpraxen. In Allgemeinarztpraxen ist die Freistellung eher unüblich. Dort kann man auch infektiöse von nicht infektiösen trennen. Und nicht jede Infektion ist eine unverantwortbare Gefährdung für eine Schwangere. Fazit, dein AG scheint sehr großzügig entschieden zu haben - zu deinen Gunsten. Und möglicherweise setzt er dich zwischendurch wieder ein. Ja, Rezeption oder Abrechnungen wären eine Einsatzmöglichkeit. Du solltest die Großzügigkeit deines Chefs nicht überstrapazieren. Halte dich jederzeit bereit um einzuspringen. Für Urlaubsreisen kann man u.U. doch auch Urlaub einreichen - dann ist es wasserdicht.
kugelbauch12
Danke Euch allen. Und uriah... was mein Fachbereich nun ist habe ich auch nicht verraten also ganz entspannt - es ist alles rechtens gelaufen...;-)
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