Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub und Arbeit in BV

Frage: Urlaub und Arbeit in BV

kugelbauch12

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im BV (ausgesprochen von meinem Chef) und somit zu Hause. Ich fahre letztens oft zu meinen Eltern in eine andere Stadt, habe auch viele Arzttermine, etc. Von daher meine Fragen: - Muss ich diese 'Ausflüge' meinem Chef melden (angenommen ich bin 2 Wochen nicht da muss er es genehmigen?). -Darf er mich beten kurz irgendwo einzuspringen, z.B. an der Rezeption? Und wenn es passiert und ich nicht da bin, kann ich ihm ruhig absagen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie erhalten Ihren vollen Lohn und müssen deshalb dem Arbeitgeber immer zur Verfügung stehen. Absagen ist da nicht. Und zwei Wochen wegfahren auch nicht. Dann müssen Sie Urlaub beantragen, dann ist es o. k. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Dein Chef kann jederzeit das BV beenden. D.h. du musst jederzeit wieder zur Arbeit erscheinen, wenn er einen entsprechenden Arbeitsplatz für dich hat. Arzttermine dürften ja wohl kein Problem sein, die dauern ja nicht tagelang. Die Besuche bei deinen Eltern - fraglich. Könntest du denn am nächsten Tag auf der Matte stehen, wenn er dich anrufen würde und das BV per sofort aufhebt?


kugelbauch12

Beitrag melden

Danke, aber kann er das BV für ein Tag 'aufheben', weil er jetzt eben jemanden an der Rezi braucht? Er will mich da dauerhaft nicht weiter anstellen, weil er mir sonst mein Gehalt zahlen müsste. Ich bin Ärztin und an Patienten darf ich eh nicht (Infektionsrisiko).


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn er Arbeit hat, muss er dich beschäftigen. Das BV für diese Zeit aufheben und dich bezahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hier die Antwort von Frau Bader auf dir gleiche Frage: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Arbeiten-trotz-BV_199104.htm


kugelbauch12

Beitrag melden

Danke Dir! Sprich: er zahlt mir dann selbst anteilig die Tage, an denen er mich eventuell braucht. Will er dies nicht bzw. verschweigt er das einfach, dass ich da bin - ist es bzgl. Versicherungsschutz für mich kritisch?


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Du nimmst an, daß der AG die KK betrügen will? Hast Du Gründe, dies anzunehmen? So oder so hat das aber mit Deinem Versicherungsschutz nichts zu tun. Du warst da, dann ist für Dich alles cremig. Höchstens Dein AG kann ein Problem bekommen. Wenn er denn tatsächlich betrügt. (Ich weiß sowieso nicht, wieso dieser Versicherungsschutz immer so hoch gehängt wird. Wie oft verunglückt man denn an der Rezeption? Und wenn es dann doch passiert, dann warst Du doch erst recht nachweisbar da und bei der Arbeit.)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Muss ich diese 'Ausflüge' meinem Chef melden (angenommen ich bin 2 Wochen nicht da muss er es genehmigen?). Ein Arztbesuch dauert wohl keine 2 Wochen. Wenn es sich um Urlaubs- und andere Reisen handelt, musst du das mit dem Chef absprechen. Denn du bist in der Zeit nicht verfügbar. - Darf er mich beten kurz irgendwo einzuspringen, z.B. an der Rezeption? Und wenn es passiert und ich nicht da bin, kann ich ihm ruhig absagen? Natürlich darf dein Chef dich zurückholen, wenn die neue Tätigkeit mutterschutzgerecht ist. Und da musst du dann auch kommen, genau wie sonst auch. Du erhältst vollen Lohn und darfst dafür volle Arbeitsleistung bereitstellen - ganz normaler Vorgang.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dass Ärztinnen in der Schwangerschaft freigestellt werden müssen, weil die Patienten so infektiös sind, ist wohl eher die Ausnahme. Normalerweise passiert das eher in Kinderarztpraxen und Zahnarztpraxen. In Allgemeinarztpraxen ist die Freistellung eher unüblich. Dort kann man auch infektiöse von nicht infektiösen trennen. Und nicht jede Infektion ist eine unverantwortbare Gefährdung für eine Schwangere. Fazit, dein AG scheint sehr großzügig entschieden zu haben - zu deinen Gunsten. Und möglicherweise setzt er dich zwischendurch wieder ein. Ja, Rezeption oder Abrechnungen wären eine Einsatzmöglichkeit. Du solltest die Großzügigkeit deines Chefs nicht überstrapazieren. Halte dich jederzeit bereit um einzuspringen. Für Urlaubsreisen kann man u.U. doch auch Urlaub einreichen - dann ist es wasserdicht.


kugelbauch12

Beitrag melden

Danke Euch allen. Und uriah... was mein Fachbereich nun ist habe ich auch nicht verraten also ganz entspannt - es ist alles rechtens gelaufen...;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich arbeite im öffentlichen Dienst (falls das wichtig ist). Im April 2022 bin ich ins Beschäftigungsverbot geschickt wurden. Am 26.10.2022 kam dann der kleine Mann zur Welt und ich bin nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit gegangen. Diese geht noch bis Oktober 2024. Im Mai 2024 hab ich mit reduzierter Arbeitszeit in meiner Elternzei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet.  Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den ...

Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Dezember alleinerziehend mit 2 Kindern (11&14). Die Kinder wohnen ausschließlich bei mir. Seit dem Auszug meines Mannes verweigern die Kinder den Kontakt zum Vater komplett. Hintergrund ist, dass er sich das letzte Jahr hier sehr heftig aufgeführt hat (Beleidigungen, tage- bzw. wochenlanges Schweigen, Jähzo ...

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...