Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub ohne Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub ohne Vater

Wunder44

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Hallo, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, wielang darf ein Elternteil allein, ohne Zustimmung des anderen, mit dem Kind in den Urlaub fliegen? 4 Wochen, 5 Wochen...? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man nicht allgemein sagen. Wenn der Umgangsberechtigte betroffen ist, im Rahmen des Umgangs. Man darf ansonsten im Rahmen des Üblichen Urlaub machen. Also in keinem Krisengebiet und im normalen Umfang. Entscheidend ist dabei erst einmal, wie Urlaube gemacht wurde, als man noch als Paar gereist ist. Wenn das nicht aussagefähig ist, wird allgemein gültiges genommen. Und da würde ich (wenn ich der Richter wäre) wenn höchstens 3 Wochen als übliche Zeit ausgehen. Es ist unüblich, 5 Wo. Urlaub zu machen und klingt eher nach Besuch der Eltern etc. im Ausland. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Gar nicht - gibt es mehrere aktuelle Urteile wg. Corona brauchst du nur mal googlen.


cube

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bzw. gefährliche Länder (also auch ohne Corona gefährlich). Bei geteilter Sorge darf der Vater doch auch ohne Zustimmung zB nach Österreich. Ich meine, dazu hätte Frau Bader hier auch schon mehrfach geantwortet, dass man Urlaube nicht einfach so verbieten kann, nur weil man nicht möchte, dass der andere Elternteil überhaupt in Urlaub fährt mit Kind. Bzgl. der Dauer habe ich aber nur Fragen im Kopf, die die Ferienaufteilung betreffen. Also sowas wie "KV/KM will 5 Wochen der Sommerferien/die ganzen Osterferien, dann kann ich aber gar nicht mehr etc" und das dies imZweifel dann ein Richter entscheiden müsse?


Mitglied inaktiv

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ich sehe das wie cube, die dauer hängt auch von der umgangsaufteilung und auch vom alter des kindes ab, länger als 2 Wochen gehen ja nur in den Sommerferien oder wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist. bei letzterem kann ich mir auch vorstellen, dass so ein langer Urlaub nicht kindeswohldienlich ist. und aus eigener coronaerfahrung kann ich berichten, dass es niemanden gibt, den in coronazeiten die Einwilligung eines elterteils zum Urlaub interessiert. u.u. wenn man aus einem zu Risiko erklärten gebiet kommt und dann testen lassen MUSS, aber dann ist es ja schon rum ums eck.


KielSprotte

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Das letzte Urteil, was ich gelesen habe, besagte, dass in Corona-Zeiten Urlaub ein so einschneidendes Ereignis ist, dass bei Sorgeberechtigten Elternteile eine gemeinsame Entscheidung treffen müssen. Und 5 Wochen sind ja kein normaler Uralub mehr.


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