brittachen
Hallo Fr. Bader, Folgender Fall: Ich war kürzlich für 2 Nächte im Urlaub(Donnerstag- Samstag) Meine beiden erwachsenen Töchter ( im März 20 und im Oktober 19 Jahre alt) haben auf die jüngeren geachtet ( zw. 10 und 16 Jahre alt) ( wobei die beiden jüngsten sogar nur einen Tag und eine Nacht (bis Freitag nach der Schule) ohne mich waren und dann auf zum Papa Wochenende sind) Ich war ca. 100km entfernt, wäre im Notfall also in ca. 45 - 60 Min. daheim gewesen. Handy natürlich vorhanden. Meine älteste hat für den Notfall die Gesundheitskarten und eine aktuelle Verfügung da. Zusätzlich sind im Notfall unsere Nachbarn erreichbar. So... Nun kommen die Jungs vom Papa Wochenende. Natürlich haben sie dem Papa erzählt, dass ich weg war. Nun erzählt dieser den Kindern, dass das gar nicht erlaubt ist, dass ich die Kinder allein lasse und das er mich nun verklagen könne. Außerdem will er dies nun dem Jugendamt melden. Die Jungs haben nun einerseits Angst, dass was passiert ( Papa sagte, ich kann dafür ins Gefängnis kommen) und andererseits wissen sie natürlich nicht, wem sie nun glauben sollen. Dem Papa oder mir.. ? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext zu? Irgendetwas, was ich den beiden sagen oder zeigen kann, damit sie keine Angst mehr haben müssen? Vielen Dank!
Hallo, na, der Papa ist aber eine Drama Queen! Grundsätzlich haben sie dafür zu sorgen, dass, wenn sie nicht da sind, die Kinder angemessen von volljährigen Menschen betreut werden. Das haben Sie getan. Also alles chic. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, kannst du den Kindern vielleicht erklären, dass es erlaubt war, weil sich andere Erwachsene gekümmert haben (die Geschwister). Und dass es da keine Abstufungen gibt, die Geschwister sind ebenso erwachsen wie Mama, Papa oder z.B. die Lehrer bei einer Klassenfahrt. Bezüglich deines Ex fällt einem nichts ein. Man kann tatsächlich nur hoffen, dass er wirklich zum JA geht und sich da gehörig zum Affen macht. floe
kati1976
Ich würde jetzt mal vermuten das du nichts zu befürchten hast,die Kinder wurden nicht alleine gelassen. Sie wurden von volljährigen betreut. Mal sehen was Frau Bader sagt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend