Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterienander klären-geht das?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterienander klären-geht das?

Mitglied inaktiv

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Ich habe mich von meinem Mann getrennt.Zum 15/16.06. ziehe ich in meine neue Wohnung.Ich werde dann alg2 bekommen. Ich habe mich mit meinem Mann geeinigt,wie viel Unterhalt er an mich und meine Tochter zusammen zahlen soll. 600€ sind es.Ich weiss,dass mir mehr zusteht,aber mein Mann muss auch von was Leben und da wir uns nicht im bösen getrennt haben,finde ich es okay so. Können mein Mann und ich uns überhaupt wegen dem Unterhalt einigen,oder wird das Arbeitsamt beim berechnen von alg2 Probleme machen,wenn wir uns auf 600€ geeinigt haben? Er zahlt dann 230€ Kindersunterhalt zum 5.eines Monats und zum 25. 370€ Trennungsunterhalt an mich. Reicht es wenn ich dem Arbeitsamt sage,dass wir uns mündlich drauf geeinigt haben und er halt 600€ zahlt oder muss man es schriftlich geben?Wenn ja,wie soll es schriftlich aussehen?Leider bin ich in sowas nicht gut. Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Amt wird auf jeden Fall bei der Berechnung des ArbGeldes vom "Normalsatz" Unterhalt ausgehen, der Ihnen zusteht. Den Verlust haben Sie dann zu tragen. Ob die etwas schriftlich wollen liegt am Sachbearbeiter, eher ja. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Da man in Deutschland alles nachweisen muß , mußt Du da mit Sicherheit etwas Schriftliches haben ! Es müßte aber reichen , wenn Dein Mann Dir ne Bescheinigung ausstellt und Du nacher dann nen Kontoauszug nachreichst. Du schreibst Dein Mann müßte mehr Unterhalt bezahlen und da wird dann bei der Berechnung auch der volle Unterhalt berücksichtigt sprich wenn er Dir zb 1000 Euro zahlen müßte werden Dir auch 1000 euro beim Alg2 angerechnet auch wenn Du nur die 600 bekommst ! lg safrarja lg safrarja


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