Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlung während des EU

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlung während des EU

Mitglied inaktiv

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HAllo Frau Bader, mein Lebenspartner will das 1 Jahr ganz zu Hause bleiben und EU nehmen. Bisd jetzt muß er Unterhaltszahlungen nachkommen. Im EU erhält er kein Geld, muß er dann,wenn er wieder arbeiten geht, die in dem JAhr ausgefallenen Leistungen zurückzahlen? Danke + Grüße Corinna


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Natürlich muß er das, sonst könnte sich ja jeder vor der zahlung drücken. Ein Unterhaltspflichtiger muß alles tun um den Unterhalt zahlen zu können. Könnte sogar sein das er den EU nicht antreten darf oder aber wenn Ihr in einem Haushalt lebt und Du arbeitest der Unterhalt von Deinem Gehalt bezahlt werden muß.


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Hallo, ja. ER kann nicht auf Kosten seiner anderen Kinder/ Ehefrau EU nehmen. ER muss das Jahr ganz normal weiter zahlen. Gruß, NB


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Er muß während des EU ganz normal den Unterhalt weiterzahlen und nicht erst wenn er wieder arbeitet


Mitglied inaktiv

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Bei uns ist es so, daß mein Mann kein "Einkommen" hat und bei unseren Kindern Zuhause ist. Ehrlich gesagt, losgelöst davon, daß ich weiß, daß wir (WIR!) den Unterhalt weiterzahlen müssen, würde ich es nie anders haben wollen!!! Der Unterhalt kann evtl. durch mehrere Kinder etwas gemindert werden, aber NIEMALS würde ich dem ersten Kind meines Manners seinen ihm zustehenden Unterhalt verwehren. Und wir zahlen nicht zu knapp! Das ist für mich eine Frage der Moral und des Anstandes. Viele Grüße Désirée


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