Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlung steuerlich absetzbar?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlung steuerlich absetzbar?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin ledig und habe eine 15 Monate alte Tochter. Wir leben nicht zusammen. Nun meine Frage. Kann ich meine Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen? Und wo muss ich dieses bei meiner Einkommenssteuererklärung eintragen? Über eine Antwort würde ich mich freuen mfg Bitfreund


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber nur mit Zustimmung der Mutter. Diese kann, wenn sie selber steuerliche Nachteile hat, von Ihnen einen Ausgleich fordern. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, den Unterhalt für dein Kind kannst du nicht absetzen, dafür gibt es das hälftige Kindergeld, dass dir ja bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wird. Übrigens kannst du 0,5 Kind auf deiner Lohnsteuerkrate eintragen lassen. Von der gemeinde, in dr dein Kind gemeldet ist, musst du dir eine "Steuerliche Lebendbescheinigung" geben lassen und diese dann zusammen mit deiner Lohnsteuerkrate bei deiner Gemeinde vorlegen. Die Wohngemeinde deines Kindes benötigt eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes, in der du als Vater eingetragen bist. Die Lebendbescheinigung ist wohl nur dann nötig, wenn dein Wohnort und das deines Kindes verschieden sind. cu


Mitglied inaktiv

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hier mal ein link, der zur Klärung deiner Frage beiträgt. Wie bereits von ReinerM beschrieben sind Unterhaltszahlungen nur dann absetzbar, wenn du keinen Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds hast. Dies ist allerdings in der Regel beim Errechnen des Unterhalts mit berücksichtigt worden. http://www.sr-online.de/themen/index.jsp?dir=13&aufklapp=1423&akt=0&id=305951


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