Mitglied inaktiv
hallo, ich bin 22 jahre alt und habe eine 3 jährige tochter. nun möchte ich mit meinem neuen Partner (er ist nicht der vater meiner Tochter) zusammen ziehen. wie ist das dann mit dem unterhalt? ich beziehe nomentan unterhaltsvorschuss und der erzeuger meiner tochter zahlt keinen cent. so wenn wir aber jetzt zusammenzieehn bekomme ich dann noch unterhaltsvorschuss den wir bei mein neuer partner und ich sind arbeitslos und bekommen hartz 4. ab august beginnt dann jeweils die ausbildung. Bekomme ich noch UV von Jugendamt? und was hat das mit der neuen DDTabelle auf sich? bekommen wir jetzt mehr unterhalt oder nicht? wenn das der fall ist und der UV eingestellt wird weil wir zusammen ziehen was ann ich dann noch machen? vielen dank fürs lesen und für die antworten
Hallo, wenn der Lebensgefährte nicht der Ehemann u auch nicht der KV ist, bleiben die Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss bestehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ratsuchende, auch ich wohne mit meinem neuen Lebensgefährten schon seit Jahren Jahren zusammen. Trotzdem steht einem UV zu! Erst wenn Ihr heiratet würde diese staatliche Leistung wegfallen. Würdest Du Unterhalt bekommen, würde Dir dieser auch bei einer Möglichen Heirat zustehen. Wenn Ihr beide Hartz IV bezieht, könnte es sein, das ihr ein klein wenig weniger bekommen, da bin ich mir aber nicht so ganz sicher! Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Gruß Elfilein
Mitglied inaktiv
Danke, das hat mir sehr geholfen. habe nur gedacht weil die neue DD draußen ist und sich alles ändert was den unterhalt angeht. LG
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