Steffi1987
Sehr geehrte Frau Bader, Im Juli kommt meine Tochter zur Welt. Vorab, dies ist mein erstes Kind. Da der Kindsvater und ich nicht zusammen leben, werde ich Alleinerziehend sein. Der Kindsvater wird im August eine Ausbildung anfangen und dementsprechend keinen Unterhalt zahlen können. Eine Bekannte hat mir nun erzählt, dass wenn ich Unterhaltsvorschuss vom Amt bekomme, für die Kurze kein Kindergeld bekommen würde. Für mich ist das nicht plausibel, warum sollte denn dann überhaupt irgendjemand Unterhaltsvorschuss beantragen, da das Kindergeld ja noch ein bisschen höher ist. Außerdem sind das für mich zwei absolut unterschiedliche paar Schuhe. Im Internet habe ich leider keine konkrete Antwort auf meine Frage finden können, deshalb erhoffe ich mir hier Ihre Hilfe. Liebe Grüße!
Hallo, Sie können parallel KG und UHV bekommen. Liebe Grüße NB
mellomania
das stimmt nicht. kindergeld ist das eine, und unterhalt das andre. und elterngeld das dritte. du musst den vater angeben, die prüfen dann was er zahlen kann für das kind und dich und dann erhälst du unterhaltsvorschuss, den die sich aber beim vater logischerweise, wenn er zahlen kann, zurückholen. kindergeld bekommst du ganz normal, beantragst du, wie das elterngeld auch, nach der geburt. hast du einen AG bzw. gearbeitet vor der geburt?
Steffi1987
Ja ich arbeite ganz normal als Erzieherin, derzeit bin ich im Beschäftigungsverbot. Nach 12 monatiger Elternzeit werde ich ganz normal wieder arbeiten gehen.
mellomania
vollzeit? oder lieber zwei jahr elternzeit einreichen und im zweiten jahr eine tz während dieser mit weniger stunden? du erhälst alles oben genannte. warum deine freundin das sagt versteh ich nicht.
Sternenschnuppe
Sind Du und der Vater zusammen?
Steffi1987
Ja Vollzeit. Teilzeit ist für mich finanziell leider nicht möglich. Aber, da ich in einer Krippe arbeite, bekommt die Kurze auch bei mir einen Platz. So bin ich jederzeit für mein Kind da Anders hätte ich es auch nicht zugelassen.
Aber ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort. Irgendwie war mir schon klar, dass das nicht so stimmen kann, verunsichert war ich aber trotzdem
Steffi1987
Ja der Kindsvater und ich sind zusammen, allerdings gibt es absolut keine Möglichkeit zusammen zu leben. Hm, oder entfällt in dieser Konstellation der Unterhalt komplett?
Sternenschnuppe
Und Du bist dann auch nicht alleinerziehend, ihr lebt nur nicht zusammen. Reine Neugier von mir. Wieso könnt ihr nicht zusammen leben, das würde doch die Kosten senken.
Mitglied inaktiv
Nein dafür gibt es keinen Unterhaltsvorschuß
Mitglied inaktiv
vll hat die bekannte das in bezug auf alg2 und/oder Aufstockung gemeint, weil Kindergeld ja angerechnet würde? zudem müsste dein freund den unterhaltsvorschuss auch zurückzahlen, ist euch das bewusst?
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