Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld bei Unterhaltsvorschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld bei Unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

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Der KV bezahlt jeden Monat den vom Gericht bestimmten Unterhalt für die Kinder. Dieser liegt unter dem Mindestunterhalt, so dass ich noch ergänzend Unterhaltsvorschuss bekomme. Jetzt möchte er vom Kinderbonus (diese 300 pro Kind) die Hälfte von mir ausbezahlt bekommen. Er meinte das stünde ihm zu. Ist dies so? Beim Unterhaltsvorschuss ist ja auch schon das komplette normale kindergeld "abgezogen". Jeckyll


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Bonus ist wie Kindergeld zu berücksichtigen. Er wird also angerechnet als Deckung des Bedarfes des Kindes. In den Bonus-Monaten ist also der Anspruch geringer. Dazu steht im Gesetz: § 1612b BGB Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld (1) 1Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: 1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2); 2. in allen anderen Fällen in voller Höhe. 2In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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hello hello, ich meine gelesen zu haben, dass das nur geht, wenn man ein echtes wechselmodell lebt. beim unterhaltsvorschuss wird zumindest NICHTS abgezogen. stell dir mal die Gaudi vor, die summe bei allen zweimal zu ändern.... ich würd ihm 0,000 geben. soll er doch klagen!


Mitglied inaktiv

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das mit dem nicht auszahlen ist zwar eine Lösung, aber dann zieht er es einfach von seinen Unterhaltszahlungen ab. Und bevor ICH dann klagen muss, würde ich gerne wissen wer "Recht" hat ;) Jeckyll


Mitglied inaktiv

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betreut er denn?


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