pessie
Hallo, kurz zu mir, ich bin glücklich mit einer Frau verheiratet/Lebenspartnerschaft und aufgrund einer Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs hatte mir meine Frauearztin geraten nicht mehr all zu lang zu warten mit einem Kind, wenn ich eins möchte da event. eine Teilenfernung vorgenommen wird. Daraufhin haben wir uns entschlossen einen anonymen Spender zu suchen was auch funktioniert hat. Nun zu meiner Frage ich beziehe ALG 2 und meine Frau (Ausbildungsvergütung, Kindergeld etc) noch in einer zweiten Ausbildung, bekomme ich weiter ALG2 oder kann es mir gestrichen werden aufgrund das es keinen Vater gibt bzw unbekannt? Bzw welche Leistungen müssen mir gewährt werden? Ich danke Ihnen im vorraus für eine schnelle Antwort.
Hallo, Unterhaltsvorschuss werden sie nicht bekommen, da ein Vater ja nicht angegeben werden kann. Arbeitslosengeld zwei werden Sie weiterhin beziehen können. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
uvg gibt es nicht soweit ich das hier rauslese da du ja einen anonymenspender gewählt hast. uvg ist für familien wo der andere elternteil nicht zahlen kann, aber es gibt halt eine person wo man sich vielleicht irgendwann das geld zurückholen kann, da der vater bekannt ist! wie es mit hartz4 aussieht kann ich dir nicht sagen. http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/anonyme-samenspende-und-der-unterhaltsvorschuss-342853
pessie
Vielen dank für die schnelle Antwort. Dann nur für mich oder auch einen Mehrbedarf für unser Baby? Sprich die Arge darf mir die Leistungen nicht komplett streichen aufgrund das es es eine anonyme Spende war?
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