Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltabzug bei neuem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltabzug bei neuem Kind

Elan

Beitrag melden

Hallo, ich Unterhaltspflichtiger zahle momentan für 3 Kinder aus erster Ehe. Meine Lebenspartnerin und ich bekommen demnächst ein Kind. Ich verdiene derzeit 1750 Euro Netto und mein Selbstbehalt liegt bei 1160 Euro. Bekommen meine 3 Kinder aus erster Ehe dann weniger Unterhalt? Vielen Dank im Voraus. Gruß Elan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Selbstbehalt beträgt ab 2020 1160 €. Den rest müssen sich alle teilen, sodass die anderen weniger bekommen. Jetzt kommt aber der Haken: Jedem Kind steht der Mindestunterhalt zu. Sie müssen also noch einen Zusatzjob aufnehmen, um mehr zu verdienen. Oder brauchen einen driftigen Grund, warum das nicht geht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

nein. die kinder dürfen doch nicht benachteiligt werden nur weil du ein weiteres kind bekmmst.


misses-cat

Beitrag melden

Die vier Kinder werden gleich behandelt, keines wird bevorzugt. Es wird also darauf hinaus laufen das die drei großen weniger bekommen.


Elan

Beitrag melden

Ich arbeite in 2 Schicht und auch am Wochenende. Ich möchte jedem Kind das selbe bieten und leider habe ich meine erste Ehe nicht aufgegeben, sondern meine Exfrau. Sie ist fremdgegangen bzw. Ist jetzt mit diesem Typen zusammen, aber leben nicht zusammen. Ich zahl 980 Euro Miete bzw. die Hälfte zahlt meine neue Partnerin. Mir bleibt schon so sehr wenig. Ich musste mein Auto verkaufen, meiner Exfrau habe ich nichts genommen. Sie lebt noch in der Wohnung und hat sich eine C Klasse für 10.000 Euro gekauft. Sie hat 2900 Euro netto im Monat. Der deutsche Staat ist in solchen Fällen sehr unfair. Ich finde es so s... das die Männer bei einer Trennung sehr lange drunter leiden müssen. Meine Kinder wollen kaum Kontakt zu mir, weil sie manipuliert werden. Ich brauch kein Mitleid, aber das geht echt nicht was der Staat macht. Nun ja, danke für eure Hilfe. Dann muss ich halt nun arschbacken zusammen kneifen und durch.


FregattenBoss

Beitrag melden

Hallo, vielleicht liest Du das noch. Ich antworte einfach mal. Ich bin auch Unterhaltsschuldner, ich habe drei Kinder. Ich kann von meinem Gehalt nach Abzug des Selbstbehaltes (und der wurde schon gesenkt durch Zusammenleben mit neuer Partnerin) die Mindestunterhalte meiner Kinder auch nicht bedienen. Es wird seit je her eine Mangelfallberechnung vorgenommen. Nun sagt das Gesetz, dass es zumutbar ist, einen zweiten Job aufzunehmen, um mehr Geld zu verdienen. Ich aber wurde dazu noch nie aufgefordert. Es ist also kein Selbstläufer. Zudem: Bei sehr kleinen Kindern kannst Du argumentieren, dass Du bei mehr als 40 Stunden Arbeit und dazu noch Schichtdienst keine Zeit mehr für selbige hast und damit auf der Barunterhaltsebene in Schwierigkeiten kommst, da Du Dich nicht mehr kümmern kannst. Das Kümmern des Vaters wiegt genauso viel wie die Zahlungen, die er zu leisten hat. Dies hat mir meine Anwältin mal gesagt. Aber: Das wird in jedem Bezirk tatsächlich anders gesehen. Kommt wohl darauf an, wer das entscheiden muss. Zur Unterhaltsverteilung: Die Verteilungsmasse bleibt ja gleich, auch wenn noch ein Kind dazu kommt. Sie Summe, die nach Abzug des Selbstbehaltes bleibt, wird also bei Geburt eines weiteren Kindes anders verteilt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die älteren Kinder dann automatisch weniger bekommen. Volljährige Kinder, die nicht mehr die Schule besuchen (also nicht priviligiert sind), haben bei einer Mangelfallberechnung dann gar keinen Anspruch mehr, da sie minderjährigen Kindern ggü. nachrangig sind. Ich hoffe, es verständlich erklärt zu haben. Sonst melde Dich gern.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage, in meiner Ehe krieselt es gewaltig, nun hab ich einen anderen Mann kennen gelernt und für den Fall, dass sich in nächster Zeit die Frage stellt, zu ihm zu ziehen, würde ich gerne vorher etwas wissen. Ein eventueller Umzug wären um die 400 km, geht das mit meinem Sohn (2 3/4 Jahre) so einfach, ihn dem Vater zu nehmen? Wie sie ...

hallo mal frage zu unterhalt..2007 steht weiter hin einer frau unterhalt zu.???????? und was ist mit kind.. welches recht ist gültig.alt oder neu.. bitte um rat..

Sehr geehrte Frau Bader, bei den Eltern, die nie verheiratet waren und ein gemeinsames Kind haben, muss hier der Vater den Unterhalt (für die Mutter) nur bis das Kind 3 wird, zahlen? auch wenn die Mutter nicht (in Vollzeit) arbeitet? für das Kind aber, bis es 18 wird? Danke! P.S. Ich würde andere Community Mitglieder hier bitten, keine Antworte ...

Kindesunterhalt Krankenkasse Liebe Frau Bader, Sie haben meine Frage leider nicht beantwortet. Es geht mir rein um den Kindesunterhalt. Muss ich diesen bei der Krankenkasse zum Gesamteinkommen dazu mit angeben? Darf der Kindesunterhalt zur Berechnung des Versicherungsbetrages von der Krankenkasse verwendet werden? Ursprüngliche Frage: ...

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir zu folgender Sachlage Auskunft geben. Mein Partner und ich haben geheiratet und wechseln nun die Steuerklasse. Er hat ein Kind aus erster Ehe. Aktuell bin ich noch in Elternzeit für unser gemeinsames Kind und so möchte mein Partner in die Steuerklasse 3 wechseln und ich in die 5. Sein Sohn ...

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...

Guten Tag, wirkt sich das Einkommen und Vermögen der KM und der Vermögen der Kinder auf den Kindesunterhalt aus, den der KV zahlen muß?  Um eine Beistandschaft einzurichten, wird vom Jugendamt nach Einkommen und Vermögen von KM und Kindern gefragt. Warum ist das relevant? Können daraus Kürzungen bei der Einstufung entstehen? Herzlichen Da ...

Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo l ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und mein Kind ist nun 18 Jahre alt geworden, es geht noch zur Schule. Es hat beim Jugendamt nun die Einwilligung gegeben dass der Unterhalt des Kindvaters neu berechnet wird. Das Formular wird erst noch zugesandt. Die Dame vom Jugendamt hat neulich am Telefon gemeint dass ich keinen Unterhalt bez ...

Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...