Hallo Frau Bader,
der Kindsvater hat mit mir in einer Wohnung gewohnt bis er erfahren hat dass ich schwanger bin, danach ist er sofort ausgezogen. Wir sind nicht verheiratet und er sieht das Kind ca an 3 oder 4 Tagen im Monat und zeigt ansonsten kein großartiges Interesse.
Ich bin berufstätig und im Moment noch in Elternzeit, er ist ebenfalls berufstätig.
Die Vaterschaft hat er anerkannt.
Muss er für das Kind auch wenn wir nicht verheiratet sind bzw waren bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt zahlen?
Ich habe gehört dass die Düsseldorfer Tabelle nicht bindend ist. Seine Einkünfte sind nicht immer gleich sondern mal hoch mal niedrig. Wie würde sich dann der Unterhalt berechnen?
Danke für Ihre Antwort
von
Gisue
am 15.08.2022, 11:37
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
ja, muss er. Es wird ein Durchschnitt von den letzten 12 Monaten gebildet, danach wird der Unterhalt berechnet.
Wenn sich etwas wesentliches ändert oder zwei Jahren rum sind, kann neu gerechnet werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2022
Antwort auf:
Unterhalt
Selbstverständlich muss der KV Unterhalt für sein Kind zahlen. Hast du diesen bereits schriftlich von ihm gefordert?
Lass den Unterhalt vom Jugendamt berechnen und titulieren. Das ist nichts, was du einfach so selber kannst - zumal sein Einkommen schwankt.
von
Pamo
am 15.08.2022, 11:52
Antwort auf:
Unterhalt
Natürlich muss er zahlen. Sogar bis die erste Ausbildung bzw Studium abgeschlossen ist
Unter Umständen steht dir sogar Betreuungsunterhalt zu
Mitglied inaktiv - 15.08.2022, 12:53
Antwort auf:
Unterhalt
Okay danke für die Info. Ich merke gerade ich habe den Betreuungsunterhalt mit dem Kindesunterhalt verwechselt und dachte mir stehen dann nur insgesamt 3 Jahre Unterhalt zu.
von
Gisue
am 15.08.2022, 13:29