Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Frage: Unterhalt

s@bine

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Guten Tag Frau Bader, Meine Frage bezieht sich auf den Kindesunterhalt bei Trennung. Ich stecke grade in einer Trennung, wir wollen alles friedlich und fair halten. Der Vater möchte weniger Unterhalt zahlen als er laut Düsseldorfer Tabelle eingruppiert wäre. 1.) Wie bindent ist die Berechnung in der Düsseldorfer Tabelle? 2.) Könnten mir rechtlich Nachteile entstehen wenn ich auf einen Teil des Unterhalts verzichte? 3.) Werden Unterhaltszahlungen bei Banken als "regelmäßiges Einkommen" angerechnet- im Falle das ein Kredit beantragt werden muss, bzw wie müssten die Zahlungen bei der Überweisung deklariert werden? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Gar nicht, wenn Sie keine staatl. Leistungen in Anspruch nehmen. 2. s.1. 3. IdR nur, wenn sie tituliert (0 gerichtlich) sind. Liebe Grüße NB


SumSum076

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lol ....wollen alles friedlich....Vater möchte weniger zahlen... Nun gut... Wenn alles friedlich und fair gehalten werden soll, rate ich immer dazu, konfliktträchtige Themen auszulagern. Relativ unabhängig wäre hier beispielsweise die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt. Wenn er jetzt schon mit der Diskussion anfängt, würde ich es auch wirklich so versuchen: Du, wir möchten das ja friedlich halten, Geld ist immer eher ein Grund zum Streiten. Lass uns dies Thema aussparen und lass das das Jugendamt machen. Damit erhöhen wir die Chance, wirklich bei allen Themen alles fair regeln zu können. (ich denke, der Vater wird das nicht wollen... sein "fair" könnte er nämlich mit "ich halt die Frau dumm" übersetzen) Viele Grüße Sabine


SumSum076

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Ah, zu deinen Fragen: 1.) Bindend ist für euch als Privatleute die Tabelle gar nicht! 2.) Dir nicht, aber es geht um den Anspruch für das Kind. Und so wie du das Kind mit voller Aufmerksamkeit und Zeit betreust, erziehst, versorgst, sollte auch der Vater seinen Beitrag VOLL leisten. Solltest du Sozialleistungen vom Staat haben wollen, wird es allerdings Auswirkungen haben, wenn du auf Unterhalt verzichtest. 3.) Bei mir wurde, damit es zumindst teilweise berücksichtigt werden kann, eine Kopie des Unterhaltstitels verlangt. Die gibt es zB bei Gericht. Oder beim Jugendamt. Denn die Bank möchte sich ja sicher sein, dass Frau Mama nach der Unterschrift nicht auf noch mehr Unterhalt verzichtet - weil sie so nett ist... Viele Grüße Sabine


Pamo

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Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht bindend, sie dient zur Orientierung. Wenn ein Gericht einen höheren oder geringeren Betrag festlegt, ist das allerdings bindend. Aber: Warum willst du verzichten? Das Geld steht den Kindern zu. Hast du ein fettes Einkommen, dass du locker auf Geld verzichten kannst? Wenn du je auf staatliche Unterstützung angewiesen bist, dann wird man dich fragen, warum du nicht erst mal den vollen Unterhalt einsammelst bevor du Anträge stellst. Zudem halte ich es für psychologisch falsch, die Trennung mit Verzicht einzuläuten. Dadurch bekommt er falsche Vorstellungen und wird vermutlich immer nachlässiger.


s@bine

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Danke euch, ja das waren hilfreiche Antworten. Es stimmt was ihr sagt. Ich bin finanziell abgesichert und habe nicht vor Sozialleistungen zu beziehen. Naja grundsätzlich wäre ich auf seine Hilfe bei der Kinderbetreuung (2× in der Woche morgens zum Kindergarten bringen, vielleichtmal abholen) angewiesen. Und auch zuhause wollte er mir noch etwas größeres reparieren.. Es wäre auch für mich von Vorteil das wir alles in Frieden regeln müssen ...


KielSprotte

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Wenn der Frieden so aussieht, dass du dich für dumm verkaufen lässt, würde ich drauf verzichten. Wie heißt es so schön: bei Geld hört die Freundschaft auf.


Pamo

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Leider wird deine Rechnung so nicht aufgehen. Klüger wäre es, den vollen Unterhalt von ihm zu nehmen und wenn er tatsächlich zuverlässig die Kinder wie abgesprochen betreut, ihn dafür zu bezahlen - oder einen guten Babysitter, dann hast du zuverlässig, was du brauchst. Dein Ex ist gar nicht friedlich, der manipuliert dich gerade.


Frau_H.

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Wunderbar, wenn er die Kinder abholt und bringt. Damit erweist er dir aber keinen besonderen Dienst, sondern wird seiner Rolle als Elternteil gerecht... Ich denke, du musst gedanklich 2 Dinge trennen: das Verhältnis zwischen euch und das zwischen ihm und den Kindern. Der Unterhalt für die Kinder hat mit DIR oder EUCH nichts zu tun, sondern kommt euren Kindern zugute. Es ist Kindesunterhalt. Insofern haben etwaige Reparaturen für dich damit auch nichts zu tun. Hier könnte man ihn wirklich bezahlen, sofern denn notwendig. Oder man holt sich einen Handwerker. Ich finde die Idee mit dem Jugendamt sinnvoll (potenzielles Streitthema usw.)...


Sue_Ellen

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nur zu 3. falls du mal einen kredit beantragen musst-und das kann schnell passieren-werden die unterhaltszahlungen angerechnet. sie müssen im verwendungszweck deklariert sein, sonst kann es passieren, dass die bank die laufzeit verlängert und somit mehr zinsen kassiert. ergo: immer mit dem richtigen verwendungszweck überweisen lassen!


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