Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Frage: Unterhalt

JungeMamix3

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Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte für meine beiden Kinder Unterhalt vom Vater, allerdings zahlt er so wie er möchte, oder auch mal garnicht. Nun ist es so, dass ich seid Anfang des Jahres einen Unterhaltstitel habe, allerdings hat der Vater den dort genannten Unterhalt zum ersten Mal im Mai gezahlt (davor hat er pro Kind 135€ weniger als tituliert gezahlt). Im Juni hat er dann kurzfristig den Unterhalt gestundet was von der Beistandschaft bewilligt wurde nun hat er das gleiche für Juli auch gemacht und es wurde wieder bewilligt, beide Monate will er scheinbar im August zahlen. Somit müsste er im August 6 Unterhaltszahlungen aufeinmal begleichen, dies wären knapp 2200€ das verdient er nicht einmal und ich habe nun Sorge, dass im August auch wieder nichts kommt oder nur ein Teil. Kann er den Unterhalt so oft er will ,,aufschieben,, ? Die Beistandschaft meinte, ja lieber so, als wenn er garnicht zahlen würde, aber das ganze summiert sich ja. Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Titel. Vollstrecken Sie. Pfänden Sie seinen Lohn. Dann bekommen Sie jeden Monat regelmäßig den Unterhalt plus Rückstände. Liebe Grüße NB


Pamo

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Gibt es einen Unterhaltstitel? Oder ist das nur eine unverbindliche, mündliche Vereinbarung? Er muss laut Titel zahlen und du kannst jeden Monat vollstrecken lassen, wenn er bummelt.


desireekk

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Verstehe ich das richtig? Es gibt einen Unterhaltstitel, und (aber) du hast eine Beistandschaft? Dann wirst du selbst nicht viel machen können, wenn du eine Beistandschaft hast, entscheidet das Jugendamt ob und wann gepfändet wird. Ich hatte einen Titel, habe aber auf die Beistandschaft des Jugendamtes verzichtet. Nachdem mein Ex sechs Monate lang gemeint hat er muss permanent zu wenig Unterhalt zahlen, habe ich den Titel einfach dem Gerichtsvollzieher seines Wohnortes übergeben mit der Bitte um Pfändung (dazu braucht es ein Schreiben in dem du versicherst wann genau wie viel zu wenig Unterhalt gezahlt wurde). Ich hatte das Geld innerhalb von drei Wochen. Viele Grüße, D


JungeMamix3

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Ja es gibt einen Unterhaltstitel von Jugendamt, den er auch unterschrieben hat nur leider hält er sich daran nicht wirklich. Die Beistandschaft meint, ich sollte es so sehen, dass es besser ist er stundet den Unterhalt und zahlt ihn dann 1-2 Monate später, als wenn er ihn garnicht zahlt. Aber ich glaube kaum, dass er in August über 2000€ an Unterhalt zahlt, dass ist sein kompletter Lohn +-.


Pamo

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Sprich nochmal mit der Beistandschaft und erkläre, dass du diese Vorgehensweise falsch findest, da sie vermutlich in der Zahlungsunfähigkeit des KV resultieren wird. Wenn durch die Beistandschaft sonst alles geklärt wurde, dann benötigst du sie eigentlich nicht mehr. Dann kannst du sie aufkündigen, den Titel mitnehmen und selber den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten dafür werden beim KV mit vollstreckt.


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