Frage: Unterhalt

Mein Exmann hat 5 Jahre lang 130€ Unterhalt gezahlt . Er durfte unsere Tochter daher unbegrenzt sehen . Vor 2 Jahren bin ich in eine 30 km entfernten Stadt gezogen mit seinem Einverständnis. Ich habe ihm den Unterhalt erlassen um wieder meinem Beruf nachgehen zu können mit der Bedingung mich bei der Betreuung zu unterstützen . In unserem Bundesland wurden ab Mitte 2018 die Kindergartenbeiträge erlassen genau zudem Zeitpunkt als ich wieder ins Berufsleben eingetreten bin. Vorher habe ich 2016, 2017 und das erste Halbjahr 2018 die Beiträge allein bezahlt in Höhe von 250€ , Obwohl unsere Tochter hauptsächlich bei mir war . Beim KV war sie villeicht 6 Tage im Monat . Die Kosten dafür durfte ich allein tragen . Mein Verdienst damals war sehr niedrig und Betrug knapp 1000€ mit Kindergeld und Unterhalt . Mein exmann aber lebte bei seinen Eltern bis heute noch ! Er verdiente damals 1500€ netto und hatte einen Nebenjob noch . Dennoch fand der Richter 130€ angemessen . Heute 5 Jahre später , bin ich mittlerweile in einer neuen Beziehung , unverheiratet ! Wir haben eine gemeinsame Tochter die jetzt 1 Jahr als ist . Im September letzten Jahres waren die Anmeldungen für die Schulen . Sie wurde natürlich bei mir an einer Schule angemeldet , mit dem Einverständnis des KV . 5 Wochen bevor die Schule begann bin ich zu meinem Anwalt, damit der Unterhalt angehoben wird . Bewusst habe ich das erst dann gemacht obwohl ihr ein halbes Jahr vorher schon eine Erhöhung des Unterhalt Zustand als sie 6 geworden war , da ein Schulkind mehr Bedarf hat . Plötzlich beantragte er daraufhin das Aufenthaltsbestimmingsrecht mit der Begründung unsere Tochter würde bei ihm wohnen und ausschließlich von ihm und seiner Familie zum Kindergarten gebracht werden ect. Um sich aus der Erhöhung des Unterhalts raus zu schmuggeln . Es wurde 4 Wochen vor Schulbeginn ein Verfahren eingeleitet und Das Jugendamt angeordnet . Die Dame Vom Jugendamt hat sich meine Seite angehört und am nächsten Tag die Seite meines exmann . Meine Tochter musste eine Aussage vorm Richter tätigen mit einem verfahrensbeistand . Meine Tochter sagte aus das sie bei mir bleiben möchte und hier zur Schule gehen will . Nach dem Kindergarten wurde nicht gefragt und die Dame vom Jugendamt hat auch nicht mit dem Kindergarten gesprochen .Als paar Tage später die Gerichts Verhandlung war stand ich dennoch kurz davor meine Tochter zu verlieren . Obwohl ich Beweise hatte , das ihr Vater andere Interessen hatte die letzten Jahre und der lebensmittelpunkt bei mir war . Mein exmann und ich hatten ausschließlich über WhatsApp kommuniziert, jeder Haushaltswechsel konnte Lückenlos von mir bewiesen werden . Aber niemand hat sich dafür interessiert vor Gericht . Sein ausgefüllter Kalender wurde mehr Glauben geschenkt obwohl meine Tochter ausgesagt hat bei mir häufiger zu sein . Ich wurde dahin gestellt als wäre ich eine Frau die nur auf Geld hinaus wäre . Ich habe soviele WhatsApp Unterhaltungen gehabt die beweisen das ich mich allein um die Erziehung gekümmert habe , um altersgerechte Fähigkeiten , um die medizinische Versorgung da wir ja vor 2 Jahren den Kinderarzt gewechselt haben wegen dem Umzug . Am seidenen Faden hab ich gewonnen nur mit der Begründung das ich viel Zeit habe weil ich ein weiteres Kind bekommen habe und nicht arbeite deswegen . Der Mindestunterhalt beträgt zurzeit 322€ ! Der Richter hat mir trotzdem nur 230€ zugeschrieben ohne Begründung . Das umgangsrecht unterscheidet sich nicht mit anderen . Jedes zweite Wochenende und jeden zweiten Donnerstag , da wo der Umgang am Wochenende nicht stattfindet !!!!! Jetzt stellt sich heraus das mein exmann 1800€ mindestens jeden Monat bekommt weil er einen festgehalt hat, er musste seinen verdienstnachweis nachreichen.Er wohnt Immernoch bei seinen Eltern und hat keine Ausgaben für seine Unterkunft . Ich verdiene garnichts und bekomme nur Kindergeld und die 230€ Unterhalt . Mein neuer Partner muss für uns alle aufkommen , und wir sind nicht verheiratet ! Ich frage mich wie das zustande kommen kann so wenig bezahlen zu müssen obwohl er mehr als genug verdient und keine Kosten hat . Er macht sich ein schönes Leben , fährt ein teuren bmw, muss sich um Nichts Gedanken machen wie er seine Rechnungen bezahlt , trägt Marken Klamotten . Aber muss mir die Klamotten von unserer Tochter klauen und bringt sie mir zurück mit primark Klamotten oder gefälschter Ware aus der Türkei ? Hat noch nie etwas dazu beigesteuert was die Erziehung betrifft , macht sich im Gegenteil lustig darüber das unsere Tochter das Bedürfnis hat ein Ballet Kurs zu besuchen und ein Musik Instrument zu erlernen ?... trotz aller Beweise die ich hatte , keiner aber sehen wollte und alle ihm glauben schenken wollten weil seine Seite zuerst angehört wurde mit den Antrag aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

von Kristinaaleks am 26.11.2020, 12:17



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, es ist leider nicht möglich, solche langen Posts und komplexe Sachverhalte zu lesen. Bitte fragen Sie kurz und allgemein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2020



Antwort auf: Unterhalt

Was um Himmels Willen ist denn nun deine Frage? Das ist ja eine Zumutung für Frau Bader.

von lilly1211 am 26.11.2020, 12:27



Antwort auf: Unterhalt

Ahja , ich hatte vergessen zu erwähnen zu dem Thema als ich ihm den Unterhalt unterlassen habe um einem Beruf nachzugehen , hat er sich nur 1 Monat daran gehalten und dennoch 1 Jahr lang nichts bezahlt bis mein Partner die Schnauze davon voll hatte . Weil ihm sein Berufsleben wichtiger war und von höherer Bedeutung seines Erachtens als meins . Das wollte ich vor Gericht vorzeigen , das er bewusst mich und meine Tochter am Existenzminimum leben lassen hat um seinen hohen Lebensstandard nicht zu verlieren. Seine Eltern haben mehrere Immobilien die alle abbezahlt sind , daher weiß man das er keine Miete bezahlt . Er wurde von meinem Anwalt dazu aufgefordert einen Mietvertrag und seine Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen um nachzuvollziehen ob er Kosten hat mit einer Frist die bis zum Gerichtsverfahren war . Er hat sie nicht eingereicht. Und dem Richter war es nichts wichtig .

von Kristinaaleks am 26.11.2020, 12:27



Antwort auf: Unterhalt

Die Frage ist , wie dieser Unterhalt zu Stande kommen kann , wenn es einen Mindestunterhalt gibt , der hier aber nicht bezahlt wird ? Wieso meine Tochter weniger Anspruch darauf hat ?

von Kristinaaleks am 26.11.2020, 12:29



Antwort auf: Unterhalt

Also wenn du dich vor Gericht genauso verhalten hast wie hier, dann ist mir jetzt klar warum dir da niemand zugehört hat bzw. warum du deine "Beweise" nicht vorbringen konntest. Arbeite doch mal an deiner Kommunikation, dann wirst du vielleicht ernst genommen.

von lilly1211 am 26.11.2020, 12:30



Antwort auf: Unterhalt

Ach so, das willst du wissen. Ich dachte gerade du willst wissen weshalb er dem Kind gefälschte Klamotten in der Türkei kauft. Merkst du es jetzt? Bitte gehe in dich, beschränke dich auf die Essenz der Sache und trage dein Anliegen dann einer Anwältin vor. Mit Punkt und Komma. Vielleicht wird der Unterhalt dann nochmal neu berechnet.

von lilly1211 am 26.11.2020, 12:34



Antwort auf: Unterhalt

Den ganzen Sermon wird Frau Bader nicht lesen - oder evt. doch, weil sie neugierig ist, wozu man soviel schreiben kann um eine so simple Frage zu stellen. 1. Der KV bezahlt nicht Unterhalt, damit du ihm erlaubst eure Tochter sehen zu können. Der KV und euer Kind haben unabhängig von irgendwelchen Zahlungen Anspruch auf Umgang. 2. Anspruch auf Umgang ist ein Recht - keine Pflicht. So hart das klingt - der KV muss eure Tochter nicht so oft sehen wie du das gerne hättest oder erwartest. Er muss sozusagen gar nichts. 3. Alles, was ihr privat ausmacht, ist eure Sache. Wenn dir hinterher auffällt, dass du eigentlich Anspruch auf mehr gehabt hättest, ist das dein Pech. Da kannst du niemandem einen Vorwurf machen. 4. Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen abzüglich des Selbstbehaltes. Und der liegt bei 1180 Euro? meine ich. Wieviel oder wenig du verdienst, spielt dabei keine Rolle (außer bei der Berechnung eines Betreuungsunterhaltes bis zum 3. LJ). 5. Ob verheiratet oder nicht - dein Partner und du bildet einen Haushalt, habt sogar ein Kind zusammen. Dein neuer Partner und Vater eures Kindes ist dir bzw. euch zu Unterhalt verpflichtet und der hat nichts damit zu tun, was dein Ex im gleichen Zeitraum verdient. Ja, dein neuer Partner ist jetzt für dich und sein Kind verantwortlich - auch finanziell. Umgekehrt würde das auch gelten: du verdienst mächtig Kohle - und dennoch müsste dein Ex für euer Kind Unterhalt zahlen obwohl du den evt. gar nicht bräuchtest. 6. Kind und EZ müsst ihr euch selber! leisten und finanzieren können. Klappt das nicht, Sozialgelder beantragen oder arbeiten gehen. Ich habe den Eindruck, du erwartest, das dein Ex dich weiterhin finanziert - da liegst du falsch. Er zahlt für euer Kind - nicht für deinen/euren Lebensunterhalt. Warum ein Gericht nur ganz knapp zu deinen Gunsten urteilt, obwohl euer Tochter bei dir lebt - entweder erzählst du hier nicht alles oder deine sehr aufgebrachte, anklagende Art (der Ex ist schuld und ich ein armes Hascherl) sind sauer aufgestoßen und haben deinen Ex glaubwürdiger dastehen lassen.

von cube am 26.11.2020, 13:00



Antwort auf: Unterhalt

Ja tatsächlich bin ich gerade auch wütend darüber und das hört man in meinem Text raus , weil gestern genau der Brief kam von meinem Anwalt mit den Abrechnungen von ihm , und da kann man nur wütend werden . Bei dem Gespräch mit dem Jugendamt und der Verhandlung war ich allerdings ruhig und mein Anwalt hatte mich vorher beruhigt das es keinen Anlass zur Sorge gibt , wegen den beweisen und der Aussage meiner Tochter . Ich sahs da und hab mir das Ganze angehört und irgendwann kamen die Tränen in meinem Gesicht runter weil ich nicht verstanden habe was gerade passiert . Mir wurden Sachen vorgeworfen ohne Beweise und ich war einfach sprachlos. Zu allerletzt fragte mich der Richter ob ich auch was zu sagen habe , und das einzige was ich sagte war : das alles höre ich das erste mal seit dem Antrag, mein Anwalt hat dann weiter gesprochen und erzählt das der Aufenthalt meiner Tochter nachgewiesen werden kann , und das Handy von mir genommen werden kann um Gespräche nachzulesen die zeigen das mein ex andere Absichten hat die er selbst geäußert hat und gerne mit dem Handy von meinem ex verglichen werden können . Der Richter sagte nichts dazu , und fragte die Dame vom Jugendamt was sie für eine Meinung hat . Sie wollte sich enthalten , weil sie uns nicht kannte und jeweils nur 1 Gespräch mit uns hatte und sich deswegen keine Meinung bilden kann

von Kristinaaleks am 26.11.2020, 13:03



Antwort auf: Unterhalt

Du wirst anwaltlich vertreten? Dann darf dir Frau Bader doch sowieso nicht antworten. Und ich bin bei Cube, es liegt sicher einiges an deiner Art.

von lilly1211 am 26.11.2020, 13:13



Antwort auf: Unterhalt

Hallo, Kann es sein, dass beim Unterhalt schon das halbe Kindergeld, das dem Vater zusteht, abgezogen wurde? LG luvi

von luvi am 26.11.2020, 14:00



Antwort auf: Unterhalt

bei einem Einkommen von 1800 Euro - 1180,- Selbstbehalt bleibt ja schon nicht so irre viel übrig. 620,- - 100 ,- KG hälftig = 520 Euro für Unterhalt übrig. Naja, und so ziemlich jeder kann noch irgendetwas geltend machen. Ob das ein Kredit ist, der anerkannt wird, evt. kauf et seinen Eltern das Haus ab oder oder. Also ja, das kann schon hinkommen mit den 230 Euro - ganz ohne, dass er da etwas mauschelt oder verschweigt. Ich meine auch, das eine EK-Erhöhung nicht mitgeteilt werden muss, sondern es beim U-Empfänger bzw. dann der Mutter liegt, da Nachweise einzufordern und eine Anpassung für´s Kind geltend zu machen. Es sei denn, es ist gerichtlich festgelegt, dass irgendetwas in best. Abständen vorgelegt werden muss.

von cube am 26.11.2020, 14:45



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