Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader, mein Ex Partner und ich haben uns auf Unterhalt unter des Mindestunterhalt geeinigt. 100 Euro pro Monat für ein 1 jähriges Kind. Wir haben ein gutes Verhältnis und finanziell geht es ihm nicht gut. Aus diesem Grund haben wir uns auf 100 Euro geeinigt. Kann mir das irgendwo zum Verhängnis werden? Ich habe jetzt Wohngeld beantragt und die sagten das Unterhalt vorgeht und berücksichtigt werden muss... was ich verstehe. Kann die Wohngeldstelle sagen das ich mehr verlangen muss oder reicht es denen das der Ex überhaupt etwas zahlt? Es ist ja eine Vereinbarung zwischen meinem Ex und mir.... Grüße Mama mit Lia
Hallo, es steht Ihnen grundsätzlich frei, Vereinbarung mit dem Kindesvater über den Unterhalt zu treffen. Das ist übrigens für die Zukunft nicht verbindlich, man kann für die Zukunft keinen verbindlichen Kindesunterhalt vereinbaren. Sie können rein theoretisch auch komplett auf Unterhalt verzichten. Aber, jetzt kommt das große aber, sobald sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist der Unterhalt vorrangig. Das bedeutet, Sie müssen angemessenen Unterhalt geltend machen oder auf staatliche Leistungen verzichten. Wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist, können Sie ergänzend Unterhaltsvorschuss beantragen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Dir wird auf jeden Fall der gesetzliche Mindestunterhalt angerechnet werden - wenn du freiwillig auf Teile davon verzichtest, ist das dein Ding. Da wird die Allgemeinheit nicht für einspringen.
Port
Offensichtlich kannst Du es Dir nicht leisten, auf Unterhalt oder Teile dessen zu verzichten, sonst bräuchtest Du kein Wohngeld beantragen. Das allerdings zahlt die Allgemeinheit und wird das nicht tun, weil Du so großzügig bist, dem Kindsvater Geld zu schenken. Vereinbaren kannst Du mit dem Ex, was Du willst. Dann legst aber am Ende Du selber drauf. Der Unterhalt steht dem Kind zu und nicht Dir. Du enthältst dem Kind Geld vor, das Du auch anlegen oder sparen könntest, wenn Ausgaben für das Kind einmal teurer werden. Hast Du den Unterhalt berechnen lassen? Das wäre das erste, was ich tun würde. Möglicherweise kann er mehr zahlen.
misses-cat
Natürlich können sie das sagen
Sternenschnuppe
Du solltest Unterhaltsvorschuss beantragen, dann regelt das Amt alles um den Unterhalt. Nett dass Du Rücksicht nimmst, aber offenbar geht es Die finanziell auch nicht gut! Vorschuss ist schon mehr als 100€ im Monat und das wird dann auch so von der Wohngeldstelle anerkannt. Zudem schaue mal nach dem Kindergeldzuschlag.
Mitglied inaktiv
Hier war das auch schon Thema https://m.rund-ums-baby.de/recht/Unterhalt-Einigung-unterhalb-vom-Mindestunterhalt_216718.htm Und ja es wird dir zum Verhängnis. Warum soll der Staat dir Geld zahlen, wenn du eigentlich Anspruch auf mehr Unterhalt hast.
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