Hallo Frau Bader,
mein Ex hat im Januar keinen Unterhalt gezahlt. Ich habe einen Unterhaltstitel. Reicht dieser aus, damit er säumig ist oder muss ich ihn noch schriftlich abmahnen.
Wenn ich die ganze Sache über einen Anwalt kläre, klage dann ich oder mein Kind? Wenn das Kind klagt, kann ich für dieses dann Prozesskostenhilfe beantragen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.
LG Sibs
von
sibs1
am 21.01.2015, 08:16
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
Sie können auch ins Amtsgericht zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle (heißt echt so) gehen. Vllt. kann man Ihnen dort helfen. Lohnpfändung, Kontopfändung oder normale ZV zu beabtragen.
Sie haben einen Titel (=Auftrag für den Gerichtsvollzieher), da muss man nichts mehr an den Schuldner schreiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Unterhalt
Lass den Titel vollstrecken. Setz dich mit dem zustaendigen Gerichtsvollzieher in Verbindung. Mit Mahnung und weiterem Gedoens vergeudest du nur Zeit und Geld.
von
Pamo
am 21.01.2015, 11:25
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
ich hab das erst selbst duchlaufen:
Das schnellste und einfachste ist echt, wenn Du Dich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt der fuer den Wohnort des Vaters zustaendig ist (evtl. das dortige Amtsgericht anrufen und fragen).
Der brauchte bei mir den Originaltitel und ein Schreiben in dem ich versichere fuer dann und dann den Unterhalt nicht bekommen zu haben inkl genauer Auflistung des Rueckstandes (bei mir waren es mehrere Monate ein Teilbetrag).
Damit ist er inner. von 2 oder 3 Wochen losmarschiert und hat das Geld eingetrieben.
Schneller geht kein anderer Weg wenn ein Titelk da ist. UND es ist fuer den Vater sogar noch der guenstigste, Du bist also auch noch "nett" zu ihm ;-)
Gruss
Desiree
von
desireekk
am 22.01.2015, 15:56