Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhalt

nela1806

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mein freund und ich bekommen ein baby und sind nicht verheiratet er verdient zur zeit 1400 € und muss 350€ ungefähr für sein erstes Kind aus nicht ehelicher ebeziehung zahlen besteht überhaupt die chance das der erste unterhalt mit runtergestuft wird und angeglichen wird wir werden es ja auch wenn wir die vaterschaftsanerkennung sehen mach mir vorher aber schon ein kopf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein RA vor Ort sollte ausrechnen, ob ein Mangelfall vorliegt, er also nicht genug verdient, um beide Kinder zu befriedigen. Dann muss er weniger an Kind 1 zahlen Liebe Grüsse NB


Mitglied inaktiv

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Im Kopf machen kommst Du bald aufs Treppchen :-) Ne, ich kann es verstehen. Er wird weniger zahlen müssen. Aktuell bleibt ihm ja nur der Selbsterhalt, Euer Kind ist auch berechtigt. Wohnt ihr zusammen ? Wie alt ist sein 1. Kind und wer hat da damals den Unterhalt berechnet ?


nela1806

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tut mir leid ich merk schon ich nerv damit seins wird 12 wir wohnen zusammen na ich lass am besten auf ein zukommen danke aber trotzdem


Mitglied inaktiv

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Ist doch ok, wen es nervt soll es überlesen. Wenn ihr zusammenwohnt, dann mindert sich sein Selbsterhalt etwas. Kommt eben drauf an wo er das damals ausgemacht hat, ob ein Titel existiert und so. Laut Tabelle, abzügglich hälftigem Kindergeld, müsste er nur 334 zahlen ? Hat er Arbeitsweg etc. ? Werbungskosten ? Das wird nochmal angerechnet vom Netto, also runtergerechnet. Am besten mal mit dem Jugendamt zusammensetzen , Unterlagen abgeben und darum bitten es auszurechnen. Wenn ein Titel besteht, dann Abänderungsantrag stellen. Zumindest nach der Geburt.


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