Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo Frau Bader und (gerne auch) andere fachkundige, Ex-Freund hat eine Tochter ( 7J.) aus einer vorherigen Beziehung und bezahlt ihr 272 € Kindesunterhalt. Der Selbstbehalt beträgt 900 €, bei einem Verdienst, weniger als 1500 €. So müßte er neben der 1ten Tochter meinem Sohn (0 J.) 225 € Unterhalt zahlen. Er will jedoch bald ein Haus kaufen und dafür Kredit aufnehmen. Ist es richtig, das die dadurch entstandenen "Schulden" sein Einkommen mindern und somit die Unterhaltszahlungen unter dem Selbstbehalt fallen. Könnte er dann Mangelfall beantragen? Und ich erhalte weniger Unterhalt und müßte es anderweitig beantragen? Freue mich auf eine Antwort. Lg Kügelchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Vom Nettoeinkommen abzuziehen sind ferner Schulden, die vor oder während der Ehe gemacht worden sind und die der Unterhaltspflichtige jetzt auch tatsächlich (noch) abzahlt. Wird ein Darlehen für einen Hauskauf abgezogen, ist jedoch der Wohnvorteil "gegen zu rechnen", den der Unterhaltsverpflichtete dadurch erzielt, dass er mietfrei wohnt. Erst nach der Trennung entstandene Kreditbelastungen können im Regelfall nicht vom Einkommen abgezogen werden. Liebe Grüsse, NB


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Das geht natürlich nicht. Keine Sorge. Er wird für die Kreditaufnahme auch angeben müssen, das er Unterhalt zahlen muss. Verschweigt er dies, macht er sich ohnehin strafbar. Er kann nicht einfach ein Haus kaufen , um dann zu dir zu sagen, jetzt gibt es weniger Unterhalt. Im Selbstbehalt sind bereits 360€ für die Unterkunft enthalten. In seltenen Ausnahmefällen kann der Selbstbehalt aufgrund der höheren Wohnkosten angehoben werden. Halte ich für relativ unwahrscheinlich in dem Fall, da er ja wahrscheinlich eine Unterkunft hat und weiß das er Unterhalt zahlen muss. Er kann keine Schulden zu Ungunsten der Kinder machen. Da wird seine Rechnung nicht aufgehen. Die Schulden mindern sein Einkommen nicht, da diese Schulden gemacht werden, nachdem bekannt ist, das er für 2 Kinder zahlen muss.


Mitglied inaktiv

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Danke für Ihre Antwort. Das ist plausibel, jedoch noch meine Frage: Die ersteTochter sowie mein Kind sind unehelich. Da verfährt man bei der Unterhaltszahlung nochmal anders? Oder ist das im Prinzip dasselbe? Lg Kügelchen


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Alle Kinder egal ob ehelich oder unehelich werden gleich behandelt. Sie stehen im erste Rang.


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