Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Mein Sohn ist 2 Jahre und bezieht seit Geburt Unterhaltsvorschuss. Nun hat sein Vater einen Mini Job mit etwa 370 Euro und bezieht ergänzend ALG2. Nun ist es ja so das bei Mini Job Einkommen was für Unterhaltsleistungen verwendet wird dies nicht abgezogen wird, ihm kann es also im grunde geal sein ob er 10, 100 oder 200 Euro zahlt. Mit seinem einzigen weiteren Kind lebt er zusammen (also nicht bar unterhaltspflichtig?!). Aber anstatt 50/50 (2x 185 Euro) zu machen konnten wir vor Gericht nur eine Einigung auf 100 Euro/Monat "rausholen" (ab 01.08.2010). Nunja besser als gar nichts dachte ich mir und stimmte zu. Mittlerweile ärgere ich mich etwas darüber. 1.Nun meine Frage, der Unterhaltsvorschuss betrug 133 Euro, jetzt bekomme ich nur noch 100. Habe ich noch ein recht auf die 33 Euro als Zuschuss vom Jugendamt? Ich bin Studentin und beziehe nur Bafög/Kindergeld. Mir geht es im Zweifel gar nicht um die 33 Euro, mir ist viel wichtiger das er seinen Pflichten im Rahmen seiner Möglichkeiten nachkommt. 2.Nun ist es aber so, das ich gehört habe das er sich nun promt zum 01.08 (start seiner Unterhaltsleistungen) hat kündigen lassen, durch unpünktlichkeit etc... wenn er also ab 01.08 dann doch nicht bezahlt bekomme ich dann wieder Unterhaltsvorschuss? 3. Wenn er irgendwann einen neuen Job hat, wird der Unterhalt dann neu berechnet oder ist diese 100 Euro Regelung nun bindend(wenn ja wie lange??) Das Jugendamt verweigert mir eine Beistandschaft, habe ich schon 2x beantragt. Ich habe nun zwar den Titel mit Vollstreckungsmöglichkeit, kann das ja aber gar nicht durchsetzen, ich kann ihn ja nicht zwingen?!?! Einen Anwalt den ich fragen könnte habe ich übrigens nicht(mehr), ganz schlicht und einfach aus finanziellen Gründen. Ich hoffe hier Antworten zu finden. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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