Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage zu den Erfolgsaussichten einer Unterhaltsklage. Es ist nämlich so, das der KV Afrikaner ist, ohne Ausbildung und mit mehr oder weniger guten Deutschkenntnissen. Von einer Freundinn, die in einem ganz ähnlihen Fall den Unterhalt einklagen wollte, wurde erstens der PKH Antrag knallhart abgewiesen und sie musste auch seine Anwaltskosten übernehmen, da laut Richterin ja keine Erfolgsaussichten bestanden, wenn man gegen "so jemanden" klagt. Und zweitens natürlich auch die Klage selbst. Er konnte weder bewerbungen nachweisen noch sonnstige Bemühungee(Deutschkrs o.ä.)-es wurd einfach pauschal vermutet, das er ja sowieso nie mehr als 7,50 Euro/std verdienen würde und somit nicht leistungsfähig sei. Ich finde das ja hammerhart. Da bekommen die guten Männer durch die Geburt eines Deutschen Kindes ihre Papiere und als Frau steht man da komplett aleine vor und bekommt nie Unterhalt, weil ein Afrikaner einfach einem Schwerbehinderten gleichgestellt wird. Ich überlege nun echt, ob ich auch diesen Schritt der Klage wagen soll oder ist das von vornherein Aussichtslos? Der KV meines Sohnes hat nämlich z.B 2 1/2 Jahre auf fremde Papiere 8 std.tgl für 1,800 Euro netto in einem Lager gearbeitet (Beweise dafür habe ich ohne ende!). Ist das denn nicht beweis genug, dass er könnte, wenn er wirklich wollte? Kann man ihn denn nicht ggf wenigsten zu einem Deutschkurs+Ausbildung verdonnern? Er ist ja noch recht jung (27). Oder muss man sich als Ex von einem Afrikaner ,wie z.B meine Freundin einfach damit abfinden, nie auch nur 1 Cent zu sehen? Danke und Grüße, mamakenny
Hallo, bitte lesen Sie die HInweise. Erfolgsaussichten kann ich hier nicht prüfen. Wenden Sie sich an das Amtsgericht u beantragen Sie einen Beratungshilfeschein (wenn Sie bedürftig sind), dann hilft Ihnen ein Anwalt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
frage: was erreichst du, wenn du ihn hinhängst, daß er eine straftat begangen hat, indem er auf fremde papiere gearbeitet hat? dann kommt die staatsanwaltschaft.....davon hast DU dann erst recht nichts. und daß die pkh abgewiesen wird, finde ich ok, denn die zahle ICH als steuerzahler. reicht dann schon, wenn ich den unterhaltsvorschuß bezahlen muß, den du bekommst..... ich verstehe deine wut, aber um an dein recht zu kommen, sind viele kostenintensive schritte notwendig, da ist uvh wahrscheinlich noch das kleinere übel....
Mitglied inaktiv
Du hast doch gar eine Ahnung über die näheren Umstände, also halte dich bitte mit deinen Vermutungen zurück! Meine Frage hast du nämlich nicht beantwortet und hattest das wahrscheinlich auch gar nicht vor. ICH bin auch Steuerzahler und ICH werde ggf sowieso alles selbst zahlen (müssen)-denn ich bin berufstätig und alleinerziehend von daher bringt mich der UV nicht weiter,zumal der nur 6 Jahre gezahlt wird und ich hätte einfach gerne das der Vater auch seinen Teil zahlt-schon allein deswegen, damit du nicht mehr mein Leben finnzieren musst ;-). Ganz einfach. Die Staatsanwaltschaft hat ich schon längst mit seinen Straftaten beschäftig und hierfür wurde er auch bestraft...
Mitglied inaktiv
mir gefällt dein aggressiver ton nicht!!! ich habe gar nichts vermutet, ich bin auch keine anwältin, ich habe lediglich applaudiert, daß keine steuergelder für sinnlose unterfangen ver(sch)wendet werden. wenn dir 110€ uhv nichts bringen, na du mußt ja geld haben.... wenn du den vater erfolgreich in die pflicht nehmen willst, hättest du dir ein anderes ( solventes ) odb suchen sollen. dann klappts auch mit der klage.
Mitglied inaktiv
Vallie, du scheinst mir äußerst frustriert! Mit solch niveaulosen Kommentaren gebe ich mich gar nicht erst ab.
Mitglied inaktiv
du scheinst mir noch frustrierter. ich bin jenseits von solch blödfug, versuche aber trotzdem zu helfen. bei dir vergebliche liebesmüh.... kann dir nur das ae empfehlen. leider u.a. solch frustrierte user wie ich.... ( ICH bekomme unterhalt vom erzeuger und das seit 14 jahren, zum mitschreiben ). das zum thema frustration.
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