Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Ich habe mal eine allgemeine Frage. Ich bekomme Unterhalt vom meinen Ex-Mann für unsere Tochter. Nun ist es so, dass mein Ex leider bald Kurzarbeit machen muß. Also, er wird bestimmt so 400 Euro weniger im Monat haben und hat auch noch eine Tochter und eine neue Ehefrau, die aber auch wo teilzeit arbeitet. Werde ich dann die Zeit, wo er Kurzarbeit machen muß,(mind. halbes Jahr), gar kein Geld für mein Kind bekommen? Ich weiß so schon nicht, wie ich mit meinem Geld klarkomme und wenn das dann auch wegfallen würde, ohGott. Oder streckt das Jugendamt in solchen Fällen vor? Vielen vielen Dank Ines


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Unterhalt muss neu berechnet werden. Wenn es weniger ist, können Sie uU Unterhaltsvorschuss beantragen. Liebe Grüsse,NB


Mitglied inaktiv

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Dann mußt Du zur Jugendvorschußkasse..... dann hat dein Ex zwar Schulden beim Staat aber Du und dein Kind müssen nunmal auch auskommen....ist meißt beim Jugendamt oder Bürgeramt mit drin. So bekommst Du regelmäßig Dein Geld. l.g.


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