Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt. Mein Lebensgefährte und ich erwarten m Oktober unser gemeinsames Baby. Er hat einen Sohn aus erster Ehe (8 Jahre) für den er Unterhalt zahlt (er aber trotz gemeinsamen Sorgerechts keinen Umgang wahrnehmen darf). Er war 1 1/2 Jahre verheiratet (geschieden seit 2004) und zahlt auch für seine Ex-Frau noch Unterhalt. Jetzt meine Frage, wer ist den vorrangig ? Das erste Kind oder das 2., und müsste er für sie überhaupt noch Unterhalt zahlen ? Wo kann man denn im Falle des Falles so einen Titel abändern lassen ? Und kann es passieren das sie ihm das Sorgerecht entziehen kann ? Trotz gerichtlicher Entscheidungen verweigert sie den Umgang und mein Lebensgefährte hat zum Wohl des Kindes vor ca.1 Jahr den Kampf beendet. Viele Fragen und schon mal vielen Dank für Ihre Antworten ! Viele Grüße
Hallo, nach dem neuen Recht sind alle Kinder gleichrangig. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die beiden Kinder sind gleichberechtigt.. und dann kommen die Mütter
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