Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo Frau Bader, ich hätte zwei Fragen zum Unterhalt und versuche die Fragen mal sehr allgemein zu formulieren. 1. Kindes-Unterhalt: Kind bekommt UVG vom Jugendamt, aber nicht in der Höhe wie es auf der Unterhaltsurkunde festgelegt ist. Beim JA besteht auch eine Beistandschaft. Gibt es eine Möglichkeit, an den Differenzbetrag (zwischen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle / UVG) zu kommen wenn der Vater die Unterhaltsurkunde unterschrieben hat aber nicht zahlungswillig ist? 2. Unterhalt nach Scheidung. Im Scheidungsurteil ist eine Unterhaltssumme X rückwirkend als Trennungsunterhalt festgelegt worden. Exmann ist aber nicht zahlungswillig. Wie kommt Frau an das Geld? Vielen Dank und viele Grüße Danaa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Zahlungswillig? Das ist doch uninteressant. Frage ist, ob er zahlungsfähig ist - dann GVZ beauftragen! 2. s. 1 Liebe Grüsse, NB


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Na, dfas Gerichtsurteil ist quasi ein "Titel" oder, wie ist es formuliert? Du hattest einen Anwalt zur Scheidung? Der soll das Geld eintreiben, Du kannst auch selbst einen Mahnbescheid rausschicken. Viele Grüße Désireé


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Hallo, danke für Deine schnelle Antwort. Also das Urteil ist "im namen des volkes ...". Ich weiß nicht ob man das Titel nennt?! Durch einen Umzug habe ich keinen kontakt mehr zu meinem alten anwalt. Wie macht man das mit dem mahnbescheid? Was kostet das? Ich bin mir unsicher, einen anwalt aufzusuchen und bezahlen zu müssen, wenn das mit dem geldeintreiben dann doch nicht klappt. Ich mache mir so langsam Sorgen wegen dem Geld, bin eh schon in Privatinsolvenz wegen unserer eheschulden und habe trennungsunterhalt und kindesunterhalt zusammen aber etwa 12.000 euro an außenständen. D.


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Alle rteile sind im namen des Volkes :-) Irgendwo muß doch sinngemäß stehen, ob dieses Urteil sofort vollstreckbar ist oder so... Das steht im Text.. wo weiß ich nicht... Viele Grüße Désirée Mahnbescheidvordrucke hat jeder gutsortierte Schreibwarenhandel. Oder frag mal beim Gerichtsvollzoeher direkt an mit deinem Urteil. Viele Grüße Désirée


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hallo, geht der kindsvater arbeiten?wenn ja hättest du die möglichkeit einer lohnpfändung.das läuft bei uns nämlich so.dazu brauchst du soviel ich weiß aber einen anwalt. gruß silke


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also ich hab so ein urteil,da steht auf einer zweiten seite,vollstreckbare ausfertigung.wenn es finanziell nicht so gut ist bei dir,kannst du prozeßkostenhilfe beantragen. bei der ersten pfändung damals mußte ich um die 400 euro zahlen.aber da ging ich arbeiten,hatte also einkommen.da meine tochter zwischenzeitlich 3 monate bei dem vater lebte,setzte natürlich auch die pfändung aus.aber sie ist jetzt wieder bei mir und der vater zahlt keinen unterhalt.meine anwältin wollte dies vollstreckbare urteil von damals haben.sie leitet nun mit diesem urteil wieder die lohnpfändung ein. gruß silke


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