Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhalt

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hallo der erzeuger meines kindes hat unregelmäßig unterhalt gezahlt. ich habe einen unterhaltstitel gleich dazu gesagt. nun bekam ich unterhaltsvorschuss von 109 euro unterhaltsvorschuss bekommen. er hätte unterhalt von 175 euro zahlen müssen. also habe ich mir die differenz aufgeschrieben und den erzeuger als schulden an seinem kind gemeldet. nun wollte er mir erzählen ich kann das nicht einklagen, weil ja das jugendamt gezahlt hat. kennen sie sich damit aus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Betrag, den das JA gezahlt hat, ist auf das JA übergegangen. Sie können nur die Differenz verlangen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo wenn der Unterhaltstittel schon vorlag und er mal gezahlt hat und mal nicht klar kannst du die Differenz einklagen. Wenn er meint er kannst nicht mehr zahlen dann muß er sich kümmern und seine aktuellen Finanzen vorlegen und gegeben falls neu berechnen lassen . Das Jugendamt holt sich ja dann nur die Summe zurück die es dir als Vorschuß gibt.LG


Mitglied inaktiv

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hallo, wenn du einen titel hast,kannst du auch eine lohnpfändung machen,wenn er einnahmen aus arbeit hat.laß dich am besten von einem anwalt beraten. gruß silke


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