Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo, mal ne Frage: Meine Tochter hat bis zum 6 Lebensjahr vom Jugendamt des Unterhalt bekommen (Unterhaltsvorschuss). Wie lange bekommt man unterhalt? Nur 6 Jahre? Ihr Erzeuer zahlt nicht, kann er aus Finanziellen Gründen nicht. Ein Titel liegt nicht vor. Wäre auch Zwecklos. Steht meiner Tochter noch Unterhalt zu oder nicht? Habe gehört dies geht bis 18 oder Fertig mit der Lehre? Danke für den Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, UV erhält man höchsten 72 Monate. Unabhängig davon muss der KV, wenn er kann, wieder Unterhalt leisten. Liebe grüsse, NB


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Unterhaltsvorschuß gibt es für max 6 Jahre. Die Unterhaltspflicht geht bis sich das Kind selbst einigermaßen unterhalten kann, wenn man es mal so beschreiben möchte. ich würde treotz allem den Unterhalt des Kindes insofern sichern, als daß Du gegen den vater einen Titel erwirkst. Dann kann auch noch später der Unterhalt eingefordert werden. Viele Grüße Désirée


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Danke für die schnelle Antwort. Noch zusätzlich würde ich gerne wissen, da ich es bei der Frage Vergessen habe. Wie ist das wenn "er" wirklich einmal zahlen kann. Er hat noch drei weitere jüngere Kinder, Unehelich mit zwei Frauen. Wird dies dann geteilt, oder das erste Kind hat vorrang? Gruss


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hallo! nach dem neuen gesetz wird alles was über dem selbstbehalt von 900 € liegt, durch die kinder geteilt. deine tochter ist insofern vorrangig zu berrechnen, weil sie eine unterhaltsstufe über ihren halbgeschwistern liegt (ab 6 jahre) liebe grüße kyraleya


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Naja.... Vorrangig ist für mich zuviel gesagt... Sie bekommt halt anteilsmäßig etwas mehr weil älter. Viele Grüße Désirée


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...so hatte ich´s gemeint... ;o) lg kyraleya


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würde ich mir holen - vielleicht gewinnt er ja mal im lotto :-)


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