Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo (nochmal), wie läuft denn das eigentlich mit der Unterhaltszahlung ab? Mein Freund ist Vater meiner Tochter. Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen. Daher gelte ich als alleinstehend bzw. alleinerziehend. Die Vaterschaft hat er bereits anerkannt und beim Jugendamt haben wir das gemeinsame Sorgerecht geregelt. Jetzt bekomme ich ja vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld II. Vom Jugendamt habe ich jetzt eine Berechnung bekommen, was der Kindsvater zahlen sollte. Diese Berechnung hab ich beim Arbeitsamt eingereicht. Wie gehts nun weiter? Streicht mir jetzt das AA vom Arbeitslosengeld II den Betrag den mein Freund an Unterhalt zahlen soll / muß? Danke im voraus Liebe Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss für das Kind u für Sie Unterhalt zahlen. Wenn das JA den Betrag ausgerechnet hat u er nicht zahlt, müssen Sie ihn verklagen (es sei denn, er unterschreibt einen Titel). Für Sie selber kann ein RA (Beratungshlifeschein) den U. ausrechnen - evtl. auch die ARGE (weiß ich nicht). Fest steht, dass er VOR dem Staat für den Unterhalt verpflichtet ist. Liebe Grüsse, NB


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Grundsätzlich ist ja erstmal der Kindsvater Dir und dem Kind unterhaltspflichtig und nicht der Staat. Wenn er definitiv nicht zahlen kann bekommst Du wohl Unterhaltsvorschuß, wenn er aber lediglich zahlungsunwillig ist werden die staatlichen Leistungen um den Betrag gekürzt, den er zahlen müßte. Zahlt er denn überhaupt?


Mitglied inaktiv

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Also, im Moment zahlt er nichts. Aber er WILL ja zahlen, es ist ja nicht so daß er nicht will..... Da wir aber nicht wussten wieviel und ob und wie das geregelt ist, haben wir jetzt vom Jugendamt diese Berechnung bekommen wo drin steht daß er im Monat 200 EURO zahlen soll / muß / darf / kann / was auch immer.... Und den Bescheid hab ich dem AA zukommen lassen weil die mir zwecks Unterhalt in den Ohren lagen. Jetzt eben die Frage - wie gehts weiter? Muß ich jetzt noch was machen oder ist alles so dann erledigt oder wie oder was?


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Hallo, das Jugendamt hat also festgelegt, dass er auf Grund seines Einkommens 200€ im Monat zu zahlen hat. Wenn er es macht umso schöner, wenn er es nicht macht musst du Unterhaltvorschuss beim Jugendamt beantragen. SO (Unterhalt KV) oder SO (Unterhaltvorschuss) wird dir das Geld bei der Berechnung von ALG II als Einkommen angerechnet. Viele Grüße


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200 € für Mutter und Kind? Ist das nicht etwas arg wenig?


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200 EURO nur für das Kind. Frag mich nicht warum für mich nix berechnet wurde.... Macht die Berechnung für die Mutter überhaupt auch das Jugendamt oder auch wieder jemand anders?


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Das Jugendamt kümmerst suich um den KINDESUnterhalt, nicht um den der Mutter! Das mach in disem Fall vermutlich die ARGE. Denn wenn Du für Dich ALGII beantragst, werden sie erst mal den Vater bitten, seiner gesetzl. Unterhaltspflicht nachzukommen. BTW: den Unterhalt an DICH kann er steuerlich absetzen :-) Viele Grüße Désirée


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