Hallo Frau Bader, meine Tochter beendet im nächsten Jahr ihre Schulausbildung und wird vorraussichtlich mit der Berufsausbildung beginnen. Zu dem Zeitpunkt ist sie aber erst 17 Jahre alt. Ist ihr Lehrgehalt dann anzurechnen obwohl sie noch keine 18 Jahre alt ist oder bin ich generell bis zum 18 Lebensjahr voll unterhaltspflichtig egal was sie verdient? Vielen Dank! Gruß Dirk