Mitglied inaktiv
Mein Freund und ich bekommen bald unser Baby. Er zahlt Unterhalt für seinen Sohn an seine Ex. Bleibt die Höhe der Zahlung nach Geburt unseres Kindes gleich? Oder wird der Unterhalt dann gekürzt? Wie verhält sich das dann bei weiteren Familienzuwachs - unsere Pippi soll ja kein Einzelkind bleiben! Ist das richtig, daß im Falle, mein Freund hätte kein Einkommen mehr,die Partnerin für den Unterhalt aufkommen muß? Wir sind nicht verheiratet. Falls wir heiraten, wäre das dann so? Und würden unsere beiden Einkommen (vorausgesetzt ich bin wieder berufstätig und wir sind verheiratet) bei der Unterhaltberechnung für seinen Sohn zugrundegelegt werden?? Danke für Ihre Antwort! Viele Grüße Susl
Hallo, es ändert sich nur ein bisschen (halbe Stufe Düsseldorfer Tabelle). Er muss sich gesteigert um Arbeit bemühen-wenn er wegen Verschulden den Job verliert, muss er weiter zahlen. Der Ehegattenunterhalt zählt nicht hinzu. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich füge mal noch was hinzu :-) Wenn Ihr heiratet und er die St-Kl. 3 nimmt, erhöht sich der Kindesunterhalt für das erste Kind. Wenn er Zuhause bleibt (egal ob verh. oder nicht) zahlt ihr von "Deinem" Einkommen den Unterhalt ganz normal weiter (in gleichen Höhe wie vorher). So machen wir das (ganz selbstverständlich!) hier bei uns, mein Mann ist Zuhause und hat schon einen gr´ßreren Sohn. Wir sind nicht verheiratet! Die Höhe Deines Einkommens ist allerdings nicht relevant. Wichtig ist auch: wier wurde der Unterhalt des ersten Kindes festgestellt? Gibt es einen vollstreckbaren Titel? Dann ist es nicht so leicht mit kürzen... Viele Grüße Désirée
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