Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Mein Freund, mit dem ich im November ein Kind erwarte, hat aus seiner jetzt geschiedenen Ehe eine 1 jährige Tochter. Er verdient 800 € Netto. Muss er für die Tochter Unterhalt bezahlen (was er auch gerne machen würde), oder übernimmt dies das Jugendamt? Wenn ja, ändert sich etwas, wenn unser Kind geboren wird? (Reduzierung des Unterhalts?) Ich frage, da ich selbst noch nicht weiß, wie wir klar kommen werden. Vielen Dank für eine baldige Antwort. Maike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie sah das denn jetzt wärend der Trennungsphase aus? Gibt es einen Unterhaltstitel, oder wurde schon festgestellt, dass er nicht leistungsfähig ist? Wurde die Unterhaltssache nicht mit der Scheidung geklärt? Er unterliegt minderjährigen Kindern gegenüber einer gesteierten Erwerbsobliegenheit und wenn er jetzt eine neue Familie gründet, sollte er sich überlegen, wie er an mehr Geld kommt. Wenns nicht anders geht, dann einen Zweitjob, oder Zeitungen austragen, vor dem Erstjob....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Erst einmal danke für die schnellen Antworten. Noch ein paar details, die vielleicht mehr Klarheit bringen: Wie sah das denn jetzt wärend der Trennungsphase aus? Kind wurde am 07.11.02 geboren, Scheidung war am 20.11.02, dort erfuhr mein Freund, dass er Vater geworden ist. Vorher hatte es die Mutter verschwiegen. Bis Mai wurde prozessiert wegen Sorgerecht, in diesem Fall haben sie das gemeinsame Sorgerecht. Gibt es einen Unterhaltstitel, oder wurde schon festgestellt, dass er nicht leistungsfähig ist? Nein. Diesen Monat kam der Prüfantrag vom Jugendamt, ob er unterhaltsfähig ist. Ist im Moment in Bearbeitung. Wurde die Unterhaltssache nicht mit der Scheidung geklärt? Nein, s.o.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi noch einmal, sobald euer Kind geboren ist, werden beide Kinder im Unterhaltsanspruch gleichrangig sein. Die Auswirkung wird wohl bei der Einkommenssituation gering sein. Auf jeden Fall besteht eine Unterhaltspflich für das Kind. Evtl. kann die Mutter des ersten Kindes Unterhaltsvorschussgeld beantragen und das Jugendamt prüft, ob das Geld dann gleich oder später zurückverlangt werden kann. Das soll jetzt keine Moralpredigt werden. Im Grunde wisst ihr ja selber, dass ihr von 800Euro, auch wenn Kindergeld hinzukommt, nicht leben könnt, darum muss die Einkommenssituation verändert werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für die Antworten! Bzgl. Geld: Ich verdiene recht gut und habe auch schon einiges zurückgelegt. Werde nach 1 Jahr auch wieder arbeiten (wenn alles gut geht) und auch von zu Hause etwas arbeiten (mache nebenbei Übersetzungen). Daher denke ich mal, dass wir einigermaßen über die Runden kommen werden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,  wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...