Hallo Frau Bader, ich habe bereits unter dem Stichwort "Unterhalt" gesucht und auch viele konkrete Beispiele gefunden, in denen unverheiratete Mütter in den ersten Jahren Unterhalt für sich von den Vätern der Kinder bekommen. Auch uns wurde bei der Vaterschaftanerkennung beim Jugendamt gesagt, dass mein Partner auch mir gegenüber Unterhaltpflichten hat. Warum spielt dies aber bei Behörden und Ämtern keine Rolle? Wir haben z. B. beim Bundesverwaltungsamt (betraf die Bafög-Rückzahlung) angegeben, dass mein Freund unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn und mir ist. Wir erhielten zur Antwort, dass mein Unterhalt niemanden interessiere, da wir nicht verheiratet sind oder waren. Stimmt das? Gibt es einen Berechnungssatz für den Unterhalt? Vielen Dank für Ihre Antwort! Caro
Mitglied inaktiv - 11.08.2002, 11:27