Mitglied inaktiv
Hallo, bin im Augenblick kurz vorm Verzweifeln.Vor 1,5 Jahren hat mein Mann mich und meine ältern Söhne verlassen. Er zahlt weder für mich ( ich war 15 Jahre lang seine " Dem Mann den Rücken frei halte Frau", noch für seine Kinder (12 und 9 Jahre )Unterhalt.Für die Kinder habe ich mittlerweile einen Titel erwirken können, der mir aber, da mein Mann nicht auffindbar ist nichts nützt. Die Klage wegen meines Unterhalts liegt beim Familiengericht.Im November 2001 bekam ich von meinem neuen Partner mein drittes Kind, das allerdings noch als Kind meines leider Nochehemannes gilt, da der "Gute" auch dazu noch keinerlei Stellung bezogen hat (Vaterschaftanfechtungsklage ist auch schon eingereicht). Jetzt habe ich mich von meinem neuen Partner getrennt und er meint, dass er für den kleinen nicht zahlen müßte, weil er schließlich nicht offiziell der Vater sei. Da mir finanziell die Luft arg ausgeht nun meine Frage : Kann ich ihn auf Unterhalt für den Zwerg verklagen auch ohne das er offizell als der Vater gilt oder muss ich damit warten bis die Angelegenheit mit meinem Nochmann geklärt ist?? Und wie schaut es aus mit Unterhalt für mich bis der kleine alt genug ist?? Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
Hallo, das ist ja wirklich eine blöde Konstellation.. Solange nicht offiziell ist, das der Ehemann nicht der Vater ist, muss der andere auch nicht zahlen. Wenn eine Vaterschaftsanfechtungsklage doch läuft, ist es doch gut. Wenn der wahre KV weiß, dass er es sist, muss er bei Feststellung des Vaters nachzahlen. Gruß, NB
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