Lytti2109
Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt. Meine Tochter hat die letzten Jahre beim Vater gelebt, weil sie ihre Schule in Regensburg fertig machen wollte. Mit 13 hat sie gesagt das sie mit 14 sofort zu mir will. Wir haben das dann auch mit der Schule etc. besprochen und dann beschlossen das sie im neuen Schuljahr zu mir kann. Es kam dann ja Corona und die Schule nur online Stattgefunden hat. Im Mai und Juni 2020 hat Amy dann bei mir gelebt und war nur zu den Besuchszeiten beim Vater. Im Prinzip haben wir bereits die Rollen getauscht. Ich habe aber trotzdem den vollen Unterhalt bezahlt. Obwohl ich ja dann die meisten Kosten hatte. Seit 01.07. wohn Amy nun bereits zu 100% bei mir und mag ihren Vater auch nicht mehr besuchen. Da kann ich gerade nichts machen. Wir haben es versucht, aber ich musste sie dann früher abholen, weil sie nicht dortbleiben wollte. Der Vater möchte jetzt gerne den Kindergeld Bonus der bezüglich Corona ausgezahlt werden soll. Ich bin aber der Meinung das er das nicht unbedingt benötigt, weil ich gerade alle Kosten trage und ihn außer Unterhalt auch nichts in Rechnung stelle. Jetzt dachte ich, wenn er unbedingt die 150 Euro möchte, dann möchte ich bitte auch klären ob er mir für Mai und Juni noch UH zurückzahlen muss. Normal hätte ich das unter den Tisch fallen lassen, weil ich so Streitereien unsagbar müde bin, aber irgendwo hört es auch mal auf. Die letzten Jahre hat er mir alles in Rechnung gestellt und alles geholt was er holen kann. Das habe ich weder in den ersten 8 Jahren bei ihm gemacht, noch schaue ich jetzt ob irgendwo Sonder- oder Mehrbedarf ist. Ich verdiene selbst Geld, weiß wie UH reinhauen kann und möchte nicht jeden Cent einkassieren. Er hat ja selbst noch 2 Kinder zu Hause. Ich möchte ihm vorschlagen das er die 150 Euro Bonus haben kann, aber das ich dann auch den zu viel bezahlten UH zurück haben möchte, wenn es denn so ist, das sich das aufhebt oder verschiebt, wenn das Kind überwiegend bei mir lebt. Vielen Dank vorab und viele Grüße Lydia
Hallo, der Bonus wird hälftig aufgeteilt zwischen dem, bei dem das Kind lebt und den, der Unterhalt bezahlt. Liebe Grüße NB
cube
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Den Bonus wirst du teilen müssen - was den Unterhalt angeht wirst du davon losgelöst klären müssen. Zumindest, wenn der KV sich eben nicht auf eine private Vereinbarung mit dir und Verrechnung dieser beiden Zahlungen einigen will.
Mitglied inaktiv
ja, würde ich so machen. beantrage das genau so durch die Beistandschaft!!! das Kind lebt seit juli komplett bei dir, da hat er jetzt im September halt einfach mal Pech gehabt.
desireekk
Unterhalt kann nicht nachträglich beansprucht werden. So kenne ich das. das hättest Du im Mai und Juni machen müssen, zumindest anleiern. LG D
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