Zoey2013
Hallo Frau Bader, ich(19) habe bisher Unterhalt von meinem KV erhalten, auch nachdem ich bei meiner Mutter ausgezogen bin aufgrund der Schwangerschaft(36.Woche jetzt). Mein KV hat mit Beginn des Mutterschutzes die Zahlung des Unterhaltes eingestellt und will diese erst wieder aufnehmen, wenn ich meine schulische Ausbildung nach der Elternzeit fortsetze. Mit meiner Schule besteht ein Vertrag, laut welchem ich auch jetzt noch als Schülerin geführt werde, sprich während des Mutterschutzes, und auch wieder als Schülerin im kommenden August/September aufgenommen werde. Meine Fragen: -Darf mein KV den Unterhalt für mich einstellen, wenn ich im Mutterschutz bin? -Darf er die Zahlung ein Jahr aussetzen, sprich während meiner Elternzeit? -Kann ich nächstes Jahr aufgrund des Unterhaltstitels meines KV den Unterhalt einklagen und prüfen lassen? -Muss ich zudem Unterhalt von meiner Mutter einklagen, obwohl sie kein eigenes Einkommen hat, verheiratet ist und noch 2 Kinder zuhause hat, die sie versorgen muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, der Unterhalt des KV Ihres Kindes geht vor. Es muss also geprüft werden, ob der leistungsfähig ist Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
warum beziehst du den vater deines ungeborenen kindes nicht in deine finanzielle planung mit ein?? der ist dir ja auch zu unterhalt verpflichtet, u.u. auch seine eltern... bei deiner mutter wird auch nichts zu holen sein, denn sie wird sicher unter dem selbstbehalt liegen. grundsätzlich muß der zu unterhalt verpflichtete in der zeit, in dem die ausbildung ruht, nicht zahlen, könnte aber sein, daß mutterschutz und elternzeit ausgenommen ist. hast du mal bei pro familie nachgefragt? m.e. ist die arge für dich zuständig, falls der kv ausfällt.
Mitglied inaktiv
Ich glaube rein rechtlich gesehen müssen deine Eltern dir ab Geburt gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Dadurch das du selbst ein Kind hast, ist die Unterhaltsverpflichtung auf den Kindsvater übergegangen. Sollte der dem nicht nachkommen können, dann müßtet ihr Unterhaltsvorschuss beantragen. Oder notfalls zusätzlich hartz4
Zoey2013
Der Vater meines Kindes und ich leben bereits zusammen in einer Bedarfsgemeinschft und bekommen auch schon Hartz4. Das heißt ja, dass wir zusammen den Unterhalt für unser Kind bestreiten. Es geht um die Frage, wie das mit meinem KV geregelt ist. Ich weiß, dass mir zumindest solange Unterhalt zusteht, wie ich mich in einer Berufsausbildung befinde, allerdings bis maximal 25. Nur darf er die Zahlung bei bestehendem Ausbildungsverhältnis einfach einstellen?
CKEL0410
Ich meine er muss keinen zahlen. Dein Freund ist jetzt vorrangig für dich zu uh verpflichtet!
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