Sehr geehrte Frau Bader, Bei Gericht wurde der Umgang vom 24.12. - 01.01. festgelegt. Zusätzlich hatten wir uns untereinander geeinigt das unsere gemeinsame Tochter in der Woche von Heiligabend bei mir ist und ihm war auch bewusst dass das Wochenende vor Heiligabend regulär mein Umgangswochenende ist. Darüber habe ich auch noch die abgespeicherten Nachrichten. Nun ist es so das ich zwei Tage im Krankenhaus lag und er in der Zeit unsere Tochter zusätzlich betreut hat. Jetzt hat er einfach den kindesunterhalt einbehalten und will sich nicht an diese Absprache mit dem Umgang vor Weihnachten halten. Seine Begründung wegen den Unterhalt ist die, das er unsere Tochter zwei Tage mehr als ich diesen Monat betreuen würde. Dies ist aber nur der Fall wenn er sich nicht an die Absprache hält. Meine Frage ist die: 1. Darf er einfach so die Absprache kurzfristig nicht einhalten? 2. Darf er einfach so ohne Vorwarnung den kindesunterhalt einbehalten wenn er aufgrund meines zweitägigen Krankenhausaufentaltes unsere Tochter zwei Tage mehr im Monat betreuen würde? Mit freundlichen Grüßen
von BabyGirl918 am 09.12.2022, 07:10