Mitglied inaktiv
Hallo. Der leibliche Sohn meines Ehemanns wird in diesem Jahr studieren. Mir ist es bewusst mein Ehemann ist unterhaltspflichtig. Nun ist es so, würde er in der Nähe von uns studieren, wird es um einiges günstiger als in München, was er aber vorhat. Ist mein Ehemann verpflichtet die Kosten der Ausbildung in Muenchen zu tragen. Letztendlich ist sein Fach nicht zulassungsbeschränkt. Und die Miete in der Umgebung sowie Fahrtkosten viel geringer ausfallen. Vielen Dank.
Hallo, 1. Den Studienort darf er selber aussuchen 2. Bafög ist vorrangig 3. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushaltangesetzt werden. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind keine Beiträge zur Kranken-undPflegeversicherung sowie Studiengebühren enthalten(Düsseldorfer Tabelle). 4. Der Unterhalt wird prozentual, gemessen an dem Einkommen, zwischen den Eltern aufgeteilt 5. Das KG wird angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
*Höhe des Unterhalts Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel 860 Euro im Monat (seit 1.1.2020) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Unterhalt von den Eltern | Deutsches Studentenwerk www.studentenwerke.de › content › unterhalt-von-elt* dieser bedarf muss durch beide Elternteile gedeckt werden. wenn das nicht geht, kann der junge mann BAföG beantragen. der bedarf ist überall gleich hoch, egal ob Chemnitz oder münchen. er wird auch in münchen damit auskommen müssen. (du hast aber auch was am hals mit der buckligen verwandschaft deines Mannes....)
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