Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhalt plus mini job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhalt plus mini job

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erstes ich zahle miete an mein mann.ca 400euro.weil ich keine wohnung finde,wir sind im trennungsjahr.. vom unterhalt.rest ist zum leben 230 euro durch zwei... und habe ein mini job bekommen.. 3mal 4.std.warum muß ich dieses melden?????????? ich habe bis jetzt noch nix schriftliches vom arbeitergeber.er meldet mich auf mini-job an...bin erst zeit drei tagen dort..frage warum muß ich dieses melden,verstehe den sinnicht???????????? bitte um aufklärung.danke..


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Das ist ganz einfach. Die Bundesknappschaft macht jeden Monat eine Meldung an die ARGE, wer als Minnijobber gemeldet ist. Dein Arbeitgeber muss ja monatliche Abgaben an die Knappschaft leisten und das meldet diese dann. So und wenn du deinen Minijob nicht der ARGE meldest, werden dir die Leistungen von dort gestrichen und du musst noch eine Strafe zahlen. Also ich würde mir das an deiner Stelle überlegen. Das ist Erschleichen von Sozialleistungen und somit Betrug und damit strafbar. Für was du das Geld brauchst, ist egal. Es ist ein Einkommen und muss deshalb gemeldet werden. Ich glaube übrigens 100 EUR darfst du monatlich behalten. LG Arlett


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Moin, erkundige Dich doch erst mal, wie viel er Euch Unterhaltspflichtig ist. Den Minijob mußt Du auf jeden Fall melden und er wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. So um die 100 Euronen darfst Du davon behalten. Was ich übrigens ok finde. Mir geht es ähnlich. War auch arbeitslos und hätte ALG bekommen. Dann hab ich einen Minijob angenommen und der wäre voll angerechnet worden. Aber da das gehüpft wie gesprungen war, hab ich mich bei der ARGE ganz abgemeldet. LG Peeka, die Dir trotzdem nahelegt, Dich um Deine Krankenversicherung zu kümmern


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bekomme keine arbeitslosen geld.. weil mein mann zu viel verdient.. da steht mir kein arbeitslosen geld zu..


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arbeitslosen geld bekomme ich nicht.weil mein mann zu viel verdient hat.. seit uns streit in sept 07,verlange er von mir ,die hälfte miete..nach ra,kann er dieses verlangen von mir..rund 400 euro mit nebenkosten.. da wir 4.zi-wohnung haben teilen wir uns die räumlichkeiten.rest sind 230 euro für mich und kind(ca.4.jahre alt).da mir die decke auf den kopf fällt.gehe ich bißchen woanderes arbeiten und bin unter leute wo das leben spass macht und auch freute bringt.. mein mann weiß nix davon..braucht er auch nicht wissen.er hat mir das leben nicht leicht gemacht in den letzten 4.monate..wegen andere..somit sind 7.jahre kaputt..


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Wieso ziehst du dann nicht aus wenn ihr eh im Trennungsjahr seit??


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weil ich keine wohnung finde... 2-wohnung kostet über 600 euro wo ich nicht leisten kann,plus kaution.3.monates miete.. langen sie frau in die hosen taschen wenn nix drin ist..leere hosentaschen


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ALG bekommt jeder, der gearbeitet hat und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht. Allerdings nur eine bestimmte zeit lang und dann bekäme man Arbeitslosenhilfe, bei der Hilfe wird auch das Einkommen des Partners angerechnet... Welcher RA sagt, das er das verlangen kann? Seiner? Woher hast Du denn außer Deinen 400 Euronen noch ein Einkommen? Solltest Du dieses haben und die erwischen Dich (Finanzamt)...dann kann es sein, daß Du da noch mal bluten mußt. Wie sähe es denn aus mit einer Krankenversicherung? Laß Dich unbedingt bei einem Anwalt in Deinem speziellen Fall beraten LG Peeka


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schicke bitte deine e-mail an können wir über die ganze geschichte unterhalten danke..gr.ottolinchen. monenttan stehe ich im ruder boot.... habe keine andere möglichkeiten.


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