Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt nach Adoeinwilligung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt nach Adoeinwilligung

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Hallo Frau Bader Ich weiß, dass es rechtens ist, aber ich verstehe nicht warum. Vielleicht können Sie mir das erklären. Mein Ex hat unterschrieben dass er der Adoption zustimmt durch meinen Mann. Nun muss er nicht mehr zahlen, was er auch nicht tut. Mein Mann hat jedoch noch keinerlei Rechte an dem Kind, kann ihn nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, nix unterschreiben etc. Vaterloser Zustand ? Es ist doch "bisher" nur ein Antrag, wieso erlischt da sofort die Unterhaltspflicht ? Ok, wir reden über 100 Euro, darum geht es nicht, ich verstehe nur das Prinzip nicht . Vielen Dank für Antwort. Panija


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, ist wirklich komisch und eigentlich unfair für das KInd. Liegt wahrscheinlich an der sog. Adoptionspflege Liebe Grüsse, NB


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Die Unterhaltspflicht kann während des Adoptionsverfahrens ruhen, aber nicht erlöschen. In dem Moment wo die Unterschrift beim Notar getätigt wurde, muss kein Unterhalt mehr gezahlt werden. Sollte die Adoption allerdings nicht durchgezogen werden, weil das Familiengericht nicht zustimmt, wäre dein Ex rückwirkend unterhaltspflichtig.


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Hallo Danke für Deine Antwort. Ich frag mich halt nur warum ? Bis zum Beschluss des Familiengericht ist es doch noch sein Sohn, oder nicht ? Der meines Mannes ist es jetzt noch nicht. Also ist aktuell keiner unterhaltspflichtig ? Weisst Du wie ich das meine ?


Mitglied inaktiv

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Ja ich weiß. Der leibliche Vater hat ja ab dem Moment schon keine Rechte mehr, deshalb muss er auch nicht mehr zahlen.


Mitglied inaktiv

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Dank Dir, das erklärt es zumindest nun für mich. Wusste nicht, dass dann auch schon alle Rechte wegfallen, die er eh nie wahrgenommen hat. Also ist er derzeit vaterlos irgendwie. Zumindest rechtlich....


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