Mitglied inaktiv
Hallo Fr Bader, der Vater meines Kindes hat vor dem Jugendamt beurkunden lassen, dass er immer zum 1. eines Monats pünktlich den Unterhalt von 135 % zahlen wird für unseren Sohn (wir sind getrennt). Das passiert leider nie. Er als Beamter bekommt sein Gehalt immer vor dem 1., die gleiche Besoldungsstelle zahlt auch mir Kindergeld, da ich Beamtin bin in Elternzeit und nichts verdiene momentan. Ich weiß also, wann sein Gehalt kommt (zum selben Termin wie mein Kindergeld). Er aber lässt sich Zeit mit dem Zahlen, manchmal bis zum 10. Habe Abzüge zum 1. eines Monats, bräuchte dringend vorher das Geld. Mein Jugendamt, das die Beistandschaft hat für meinen Sohn, will nichts unternehmen, sagt, Hauptsache der Unterhalt kommt irgendwann in diesem Monat. Ist das wahr? Kann man da nichts machen? Zumal er die Zahlung am 1. eines Monats beurkundet hat? Danke fürs Antworten.
Hallo, der erste Weg führt zum JA-der zweite zum Anwalt! Die Kosten trägt er. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dein JA würde ich auf den Mond schießen! Er schuldet den Kindesunterhalt PÜNKTLICHST! Biete ihm an, er zahlt pünktlich, oder Du setzt sofort einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß durch. Denn der hat sich ja einer sofort vollstreckbaren Urkunde unterworfen. Das wird ihm nicht gefallen :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Desiree, über wen setze ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch? Über einen Anwalt? Wenn das JA mir nicht helfen will? Danke
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