Liebe Frau Bader,
Unterhalt für zwei Kinder wurde per Gericht fest gelegt, da der KV sich weigerte, den korrekten Betrag zu zahlen.
Nun ändert sich ab Januar 2023 der Unterhalt gemäß neuer Düsseldorfer Tabelle.
Wie verhält sich das rechtlich? Muss ich den KV jetzt darüber informieren, dass er den Unterhalt ab Januar erhöhen muss? Ich befürchte erneut einen Gerichtskampf.
Mir obliegt die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder in allen Bereichen..
Liebe Grüße
von
Mausi 36
am 19.12.2022, 22:27
Antwort auf:
Unterhalt Kinder
Hallo,
es kommt auf den gerichtlichen Titel an. Normalerweise wird dieser dynamisch festgestellt, also in Prozenten. Dann passt er sich automatisch an. Da muss der KV sich selber kümmern, wenn er zuwenig zahlt können Sie ihn aufmerksam machen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2022
Antwort auf:
Unterhalt Kinder
Das kommt darauf an was im Urteil steht: steht eine Stufe bzw. ein % drin, dann muss er automatisch erhöhen, Steht nur ein Betrag in € drin, dann gilt der Betrag.
VG
D
von
desireekk
am 20.12.2022, 03:15